Grundbucheintrag nach Zwangsversteigerung

Genau, ist das Gebot unter den Verkehrswert bzw amtlicher Schätzwert wird dieser verstreut, der Wert der Grundschuld kommt immer mit dazu ebenfalls noch die Zuschlaggebühr

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Kann ich nachvollziehen, wenn Ersteigerer und Grundschuldsinhaber NICHT die gleichen Personen sind, wenn die Grundschuld als bestehen bleibendes Recht eingetragen bleibt.

auch als eigentümer hast du einen Vorteil aus der Eigentümergrundschuld, da man diese für zukünftige Belastungen verwenden kann. dies führt zu eine Kosteneinsparung und ist daher logischerweise auch einen Wert.

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"nach erfolgter „Ersteigerung“ eine Kündigung gemäß § 57a ZVG … sog. Sonderkündigungsrecht“. mehr

direkt nach Ersteigerung erfolgt…wird wohl leider trotzdem auf Räumungsklage hinauslaufen :frowning:

Tja, es ist schon wirklich lästig mit diesem dämlichen Rechtsstaatprinzip.

Übrigens wird der Hausbesetzer damit weitere von ihm zu tragende Kosten verursachen und Schadensersatzansprüche obendrein. Fragt sich nur, ob das irgendwas zu holen ist - einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen.

Hat nicht viel mit Rechtsstaatprinzip zu tun, wenn es etwas damit zu tun hätte, wäre das Ding vor 8 Jahren schon entschieden worden, hier geht es primär darum, dass es einige gibt, die dem „Rechtsstaat“ ein Schnippchen schlagen sowie lügen und betrügen, was es hergibt. Ich bzw. vorher mein Vater haben alles gewonnen bis vorm BHG, es ist nur kostenintensiv, langwierig und nervig, wenn man nicht zusehen möchte wie Betrüger das, wofür man jahrelang gearbeitet hat, zerstören und auch nicht davor zurückschrecken, dass Menschen durch diese Betrügereien, Beleidigungen, Beschimpfungen, Unterstellungen usw. ihr Leben lassen.