Grundbucheintrag nach Zwangsversteigerung

Hallo zusammen :D ,

ich habe im Juli eine Immobilie für das Mindestgebot ersteigert, nun bekomme ich heute die Festsetzung der Kosten für den Grundbucheintrag, der sich nicht nach dem Ersteigerungsbetrag richtet, sondern nach dem Wert des Gegenstandes, der 70.000 Euro höher liegt. Nach meinem gesunden Menschenverstand ist das nicht rechtens, dann bräuchten wir keine Zwangsversteigerungen mehr, sondern können ja direkt nach dem Verkehrswert verkaufen, wenn sich die Kosten sowieso nur nach dem Wert richten und nicht nach dem tatsächlichen Wert, hier dann Mindestgebot. Dann würden sich die Ämter ja dumm und dusselig verdienen, da sie immer nach dem Wert berechnen, somit dann nur der Ersteigerer und der Schuldner dumm aus der Röhre gucken. Ist die Berechnung der Grundbucheintragung nach dem Verkehrswert richtig?

Wäre super, wenn mir das jemand beantworten könnte.

LG

Hallo!

Was wäre denn wenn dir das Haus von Bekannten,Verwandten geschenkt worden wäre ? Sollte man da Null Wert ansetzen ? nein, auch das Geschenk hätte einen Verkehrswert.

Du darfst nicht nach Zuschlag und dem Verkehrswert gehen. Du zahlst den Zuschlagspreis. Aber für das Grundbuch gilt der Verkehrswert.
Das steht so in der Grundbuchordnung drin.
Da gibt es noch ganz andere „gegen den Menschenverstand“ sprechende Berechnungen. So wird z.B. auch eine Grundschuld zum Wert hinzugerechnet, selbst wenn Du der Gläubiger der Grundschuld wärst.

MfG
duck313

Ja. Genauer: Berechnungsgrundlage ist der Geschäftswert - und der berechnet sich in erster Linie nach dem Marktwert (ist synonym mit Verkehrswert).

Nein - bzw. nur indirekt (s.o.).

Nein. In der GBO findet sich nichts dergleichen, Rechtsgrundlage ist vielmehr das GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz).

Gruß,
Ralf

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Hallo duck313,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort :blush: bei einem geschenkten Haus gäbe es zwar einen Verkehrswert, aber doch keinen Kaufpreis, demnach wäre mir das klar. Wenn ich aber einen Verkehrswert habe aber einen geringeren Kaufpreis, müsste es doch eigentlich nach dem Kaufpreis gehen, denn, wie gesagt, dann bräuten wir ja eigentlich keine Zwangsversteigerungen mehr und könnten direkt nach dem Verkehrswert gehen. Ich würde ja auch nicht für eine Hose, die vorher 100 Euro gekostet hat und im Schlussverkauf für 20 Euro verschleudert wird, die MwSt auf die 100 Euro bezahlen, sondern auf die 20 Euro :grin: deshalb ist das für mich nicht schlüssig, warum, wenn es doch einen Kaufpreis gibt, trotzdem dieser für einige Sachen nicht gilt.

Seltsame Vorstellung, dass man Zwangsversteigerungen nur wegen der Gebühren für die Grundbucheintragung benötigen würde. Eigentlich sind sie doch dafür da, dass ein Notar seinen Lebensunterhalt damit verdienen kann, oder?

Und von den zu teuren Hosen leben die Anwälte.

Oder so ähnlich.

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loderunner :blush: der Notar lebt auch bei mir nicht davon, sondern das Gericht verlangt diese Gebühren :wink:

Was um alles in der Welt hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Wir „brauchen“ Zwangsversteigerungen nicht, um Gebühren zu reduzieren. Zwangsvollstreckung „brauchen“ Gläubiger, um an. ihr Geld zu kommen, und Miteigentümer, wenn sich der oder die anderen Miteigentümer weigern, das gemeinsame Grundstück zu verkaufen (Teilungsversteigerung).

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Ist z. B. genauso passiert und auch nicht „normal“ erklärbar, denn eigentlich erlischt die Grundschuld wenn Du Eigentümer wirst. Nach „normalem“ Menschenverstand kann niemand Eigentümer und Grundschuldsinhaber zugleich sein, die Grundschuld müsste ich ja dann von mir selber holen :frowning: die Gesetze sind nicht so ganz schlüssig, finde ich.

Ich möchte nicht aggressiv rüberkommen, aber deine Berufung auf den gesunden Menschenverstand war von Anfang an ein Trigger.

Die Frage, wie sich die Gebühren berechnen, ist legitim. Aber dein Versuch, hier einen logischen Widerspruch zu konstruieren, ist ganz offenkundig nur interessengeleitet und nicht weit gedacht. Wir brauchen keine Zwangsversteigerungen, wenn die Gebühren nicht reduziert werden? Hääää? Oder um es mit meinem früheren Posting zu sagen: Was um alles in der Welt hat denn das eine mit dem anderen zu tun?

Genau das habe ich doch geschrieben.

Das mag ja alles sein. Mit der Gebührenordnung hat das aber nichts zu tun.

Dann lass doch einmal Schadensersatzansprüche gegen den Staat prüfen, wenn du dadurch einen Schaden erlitten hast.

Nein, sollst du nicht. Du trägst die Kosten, die für eine Eintragung im Grundbuch nun einmal erhoben werden.

Ja, aber dann musst du damit leben, dass Leute wie ich dir mit Unverständnis begegnen. Allerdings kann ich hier auch keine Ironie erkennen, du scheinst das ja wirklich ernst zu meinen. Anders kann ich mir dein Insistieren nicht erklären.

Auch das hat null mit der Frage der Gebührenhöhe zu tun.

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Tewdwr, warum denn gleich so aggressiv? Ich habe eine ganz normale Frage gestellt und die Antwort erschließt sich mir, mit gesundem Menschenverstand nicht, womit ich dann daraus mein resümee gezogen habe…Wir brauchen Zwangsversteigerungen aber auch, um Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen, denn ich bin hier selber der Gläubiger, der Schulder hat trotz der Immobilie, die ich zum Mindestgebot nun zurück bekommen habe, noch immer über 200.000 Euro Schulden bei mir, besetzt das Haus immer noch, da „darf“ ich dann auch wieder zahlen, weil ich sie rausklagen muss, lässt das Haus seit 2 Jahren „vergammeln“. Gericht braucht ganze 3 Jahre um die Zwangsversteigerung anzusetzen und nun soll ich auch noch wieder erhöhte Kosten tragen…da kann man schon auch mal eine ironische Antwort geben. Nicht alle Fälle sind 08/15 und gleichen sich, es gibt auch Fälle und Schicksale hinter den Fragen, deshalb gibt es doch dieses Forum, oder?

Ich wollte hier eigentlich nur die o. g. Frage stellen und nicht das ganze komplexe Problem aufzeigen und nach Lösungen suchen, dass ich nicht immer der Zahlemann der Nation bin für Menschen, die versuchen seit Jahren zu betrügen und fast immer damit durchkommen. Man kann auch mal sauer sein, über unsere Gesetze, die nicht unbedingt zu recht verhelfen. Ich habe dieses Problem geerbt, da mein Vater durch dieses ganze Szenario, welches jetzt mittlerweile ganze 8 Jahre andauert (alles zu erklären käme einem Roman gleich) gestorben ist und nur weil ich dieses Problem geerbt habe, das Haus nun zurück bekommen habe, bin ich dennoch nicht reich, so dass ich permanent die erhöhten Kosten, wie nun auch wieder, zahlen kann und die Herrschaften, die mein Haus besetzten, zahlen seit Jahren gar nichts. Da kann man wohl mal ironisch oder sarkastisch werden :cry:

Ich glaube nicht, dass Du mich da richtig verstanden hast. Ich nehme nochmal das Beispiel mit der Hose, die einen Wert von 100 Euro hat, Du kaufst sie aber im Schlussverkauf für 20 Euro, wärst Du da nicht sauer, wenn Du die MwSt dann auf 100 Euro zahlen sollst und nicht auf 20 Euro? Wenn ich dann also ein Haus für 150.000 kaufe und dieses hatte vor 2 Jahren mal einen Gutachterwert von 210.000 Euro, erschließt es sich mir nicht, warum ich für den vom Gutachter geschätzten Wert zahlen soll und nicht nach dem wirklichen Wert von 150.000 Euro!

Stimmt, hat aber etwas mit meinem Gesetzesfrust zu tun und dieser kommt nicht von diesem einen Fall, sondern zieht sich nun seit 8 Jahren hin.

Ich trage die erhöhten Kosten für den fiktiven geschätzten Gutachterwert und nicht für den wirklichen realen Wert, den Ersteigerungsbetrag.

das war schon Ironie, aber gut, das nächste Mal kennzeichne ich es mit Achtung Ironie.

Aber mit verkehrten Gesetzen, die immer nur die Betrüger schützen…Achtung Ironie vielleicht sollte ich nun dazu über gehen, auch zum Betrüger zu werden, denn wie ich seit 8 Jahren feststellen muss, komme ich mit Ehrlichkeit nicht sehr weit. Irnonie Ende

Niemand verlangt von dir zu wissen, was eine Grundschuld ist. Wenn du es aber nicht weißt, solltest du dir kein Urteil über die einschlägigen Gesetze erlauben. Hier kannst du nachlesen, was ist eine Eigentümergrundschuld ist, und warum es sinnvoll sein kann, sie zu behalten:

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentümergrundschuld

Da gibt es keinen Widerspruch zum gesunden Menschenverstand.

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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und ob ich „sauer“ wäre, ist bedeutungslos.

Weil der Erlös bei einer Zwangsversteigerung eben nicht dem Verkehrswert entspricht. Ein auf dem freien Markt verkauftes Grundstück bringt mehr Geld ein.

… und basiert zumindest teilweise auf mangelnder Fachkenntnis.

Eben nicht. Und wenn man die Gebühren für Fälle wie deinen senken würde, müsste man die Gebühren an anderer Stelle erhöhen. Wer soll denn dafür aufkommen? Die anderen Grundstückseigentümer? Oder soll das irgendwie steuerlich bezuschusst werden?

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Folgende Feststellung kann ich belegen, Du hast mich überhaupt nicht verstanden, denn ich weiß, was eine Grundschuld ist :wink: war nämlich eine lange Zeit Grundschuldsinhaber, woraus ich die Zwangsversteigerung betrieben habe. Aber, dann erkläre mir mal folgendes, da Du ja meinst ich sei dumm und Du schlau :wink: Es ist eine Immobilie versteigert worden, auf dem ich eine Grundschuld hatte, nun bin durch Zwangsversteigerung (die ich als Gläubiger betrieben habe) per Mindestgebot Eigentümerin geworden, nun stehe ich als Eigentümer im Grundbuch, aber ich stehe auch erstranging mit einer Grundschuld im Grundbuch. Für das Finanzamt ist das nicht zu einer Eigentümergrundschuld geworden, was eigentlich logisch wäre, denn ich brauche ja keine Sicherung für mich selber, muss aber auf das Mindestgebot plus der Grundschuld Grunderwerbssteuer bezahlen…das ist nun Deiner Meinung nach recht, weil es Gesetz ist, oder gibt es nicht Fälle, in denen individuell geurteilt werden müsste und nicht nach 08/15.

Ok, dann kann die Regierung das ja einführen, ist für mich nämlich das Gleiche, denn die Hose wäre ja auch eigentlich 100 Euro wert, auf dem freien Markt, oder auch Ebay hätte der Händler vielleicht mehr als 100 Euro bekommen und ich müsste dann auf die Hose, die ich für 20 Euro erworben hätte, MwSt in Höhe von 100 Euro bezahlen. Also entweder muss das dann überall so sein, dass der Verkehrswert vergütet wird und nicht die tatsächliche Kaufsumme, oder aber ich muss etwas am Gesetz ändern, denn diese Vorgehensweise widerspricht sich komplett. Ich hätte ja im umgekehrten Falle, wenn das Gebot höher gelegen hätte, auch das Meistgebot beziffern müssen, anstatt den Verkehrswert, andersherum hätte jemand mit dem Mindestgebot jede Menge Geld verloren, wonach jemand mit einem weitaus höherem Gebot, Geld verdient hätte, denn dann müsste in BEIDEN Fällen das gleiche Gesetz gelten, dann wäre es aber ebenfalls nicht gerecht und sowohl die eine, als auch die andere Seite würde sich ungerecht behandelt fühlen Verstehst Du, was ich meine?

Und DAS basiert auf Deiner mangelnden Kenntnis über meine Person und über diesen Fall, denn ich sagte schon, dass dieser Fall sehr komplex ist und sich seit 8 Jahren hinzieht, bestimmt nur, (Achtung Ironie) weil alle keine Beteiligten, wie Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Gutachter, Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, BGH usw. keine Fachkenntnis besitzen, bzw. die Gesetzeslage nicht kennen, oder? Ich kann Dir versprechen, dass ich in diesem Fall mittlerweile in den 8 Jahren mir mehr Kenntnisse angeeignet habe, als so mancher Anwalt, aber ich stellte Anfangs nur eine banale Frage. :wink:

Ich möchte nur, dass es gerechter zugeht und ich auch nur für das bezahlen muss, was ich gekauft habe und für den Preis, den ich bezahlt habe, nicht mehr und nicht weniger. Und ich habe eine Immobilie für 150.000 Euro erworben und diese Summe sollte als Berechnung herangezogen werden.

ich erkläre es nochmal nach meinem gesunden Menschenverstand :grin: Verkehrswert 210.000 Euro ersteigert für Mindestgebot 150.000 Euro Kostenerhebung nach Verkehrswert.

Verkehrswert 210.000 Euro ersteigert für 350.000 Euro dann auch Kostenerhebung nach Verkehrswert, wenn es gerecht zugehen würde, hier werden die Kosten aber nach Ersteigerungssumme erhoben. Entweder gilt der Verkehrswert oder die Kaufsumme, einmal das Eine und einmal das Andere ist nicht gerecht und nicht nachvollziehbar.

Tychiades, danke für Deine Antwort :heart_eyes: könnte man diesen Marktwert, der ja erstellt wurde, nachdem die Zwangsversteigerung im Jahr 2017 veranlasst wurde, neu ermitteln lassen, denn dieser wird gesunken sein, so wie die „Bewohner“ diese haben in den letzten 2 Jahren heruntergewirtschaftet? (2 Jahre keine Hecke geschnitten, 2 Jahre kein Unkraut usw. entfernt, Putz abgeplatzt, Müll steht seit mittlerweile 3 Jahren im Garten usw.) Wäre das sinnvoll, das eventuell neu ermitteln zu lassen?

Wenn du wirklich verstanden hättest, was eine Grundschuld ist, hättest du das hier nicht geschrieben:

Was du hier ausführst, trifft auf Verbindlichkeiten zu. Hat ein Erblasser eine Forderung gegen seinen künftigen Alleinerben, so erlischt die Forderung durch die Erbschaft.

Eine Grundschuld ist aber gerade kein Anspruch. Sie verpflichtet den Grundstücksinhaber nicht zur Zahlung, sondern nur zur Duldung der Zwangsvollstreckung.

Das habe ich weder geschrieben noch gemeint.

Von Steuerrecht verstehe ich nicht viel. Darum kann ich dazu leider nichts sagen.

Nein, kann sie nicht. (Fornelle) Gesetze werden vom Parlament verabschiedet.

Aber eben auch nur für dich.

Nein. Das eine ist Umsatzsteuerrecht, das nicht nur in diesem Punkt, sondern ganz allgemein anderes funktioniert als die Ermittlung von Gebühren im Rahmen von Grundbuchänderungen.

Wenn tatsächlich verkauft würde, dann würde der Kaufpreis herangezogen werden.

Nein, verstehe ich nicht bzw. nur zum Teil.

Nein. Du kommst in diesem Forum, stellst eine Frage, gibst die Argumente vor, die bitte zu erwägen seien, und wenn dort die Antwort nicht passt, wirst du grantig. Deine Person spielt insofern keine Rolle, es geht hier um die Rechtslage.

Den Einwand verstehe ich nicht. Ich behaupte, dass du die Rechtslage bislang nicht verstanden hast, jedenfalls nicht, warum sie gut zu rechtfertigen ist. Ich habe kein Wort zum BGH oder anderen Beteiligten gesagt. Willst du mir ernsthaft erzählen, der BGH hätte dir bestätigt, dass du weniger zahlen musst als alle anderen, die ein Grundstück ersteigern?

Du demonstrierst hier doch ganz offen, dass von Recht und Gesetz nichts verstehst. Noch einmal: Das ist kein Vorwurf! Ich bin Jurist und verstehe von vielen anderen Dingen nichts.

Dann reiche eine Petition beim Bundestag ein.

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Sag mal, willst Du mich für dumm verkaufen, oder verstehst Du wirklich so überhaupt nicht, WAS ich schreibe? Wo habe ich behauptet, das BGH hätte gesagt, dass ich weniger zahlen muss? Ich habe geschrieben, dass der Fall komplexer ist und sich seit 8 Jahren hinzieht und das, Deiner Meinung nach wohl nur, weil alle Beteiligten, so wie ich Deiner Meinung nach, keine Kenntnisse haben. Niemand hat geschrieben, dass das BGH irgendetwas mit der Grundschuld zu tun hat, hier ging es nur um die Kenntnisse, die Du mir ja abgesprochen hast. Wenn ich gewollt hätte, dass dieser komplexe Fall hier komplett aufgeführt werden sollte, wäre mein Eingangspost mindestens 100 Seiten lang geworden und wäre keine einfache, banale Frage gewesen, die ich gestellt habe.

Ach, by the way, wenn Du, wie Du vorgibst Jurist zu sein, wüsstest Du, dass der BGH nichts mit Zwangsversteigerungen etc. zu tun hat und wenn Du vorher meine Beiträge mal gelesen hättest, ohne wieder einen Punkt zu suchen, auf dem Du rumreiten kannst um mir vermitteln zu können, wie dumm ich doch bin, hättest Du lesen müssen, dass es ein komplexer Fall ist, der 8 Jahre andauert und nunmehr in einer Zwangsversteigerung geendet ist.

Falsch!! Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Nicht die Bank, sondern mein Vater war der Kreditgeber (mit Kreditvertrag) für das Haus, diesen Kreditvertrag hat er sich durch die eingetragene Grundschuld absichern lassen. Nach seinem Tod habe ich diese eingetragene Grundschuld übernommen. Das Haus war schuldenfrei und die „Käufer“ mussten das Geld, was andere an die Bank als Tilgung der Hypothek bezahlen (die sich das auch durch eine Grundschuld absichern lassen) eine kurze Zeit lang an meinen Vater gezahlt, als diese Zahlungen ausblieben haben wir die Zwangsversteigerung betrieben. Also WAS verstehe ich hier nicht? Du verstehst es nicht, eben aus dem Grunde, dass Du den kompletten Fall nicht kennst und ich den hier auch nicht weiter ausbreiten möchte, denn ich wollte eigentlich nur meine Frage beantwortet haben und habe mich dann dazu hinreißen lassen, einen ironischen Satz (der wohl von Dir nicht verstanden wurde) zu posten. Nun bin ich aber sowohl Grundschuldsinhaber, als auch nun durch die Zwangsversteigerung der Eigentümer dieser Immobilie, da ich mich aber kaum selber Zwangsversteigern lassen würde, sollte diese eigentlich hinfällig sein. Also ist das mit „normalem“ Menschenverstand nicht zu erklären, warum ich auf meiner Immobilie eine für mich eingetragene Grundschuld habe, die mir nichts bringt, weil ich nicht gegen mich selber eine Zwangsversteigerung betreiben kann, für die ich aber lt. Finanzamt Grunderwerbssteuer zahlen soll. Verstanden? Nein, nun, der Steuerberater und alle anderen Beteiligten auch nicht. Somit zahle ich auch hier nicht die Grunderwerbssteuer auf den „Kaufpreis“ also das Mindestgebot, sondern Grunderwerbssteuer auf das Mindestgebot plus Grundschuld, was dann eine 5 stellige Summe ergibt anstatt einer 4 stelligen.

Ja, man kann auch jedes einzelne Wort auseinanderpflücken, wenn man denn möchte. Dann beschließt eben der Bundestag dieses Gesetz grundsätzlich gemäß Art. 42 Absatz 2 Satz 1 GG mit einfacher Mehrheit, in der Zeit, in der Du mal wieder Sätze auseinanderpflückst!!! Warum? Um zu zeigen wie klug Du doch bist? :upside_down_face:

Nicht nur für mich, auch für viele andere Beteiligte, Freunde, Bekannte, Familie, Nachbarn usw.

:yawning_face: Das ist mir völlig egal, welches Gesetz das ist, es geht mir um die Gerechtigkeit, die in keinster Weise gegeben ist, egal bei welchem Gesetz auch immer. Ungerechtigkeiten gibt es in jedem Bereich und DARUM geht es mir hauptsächlich, DAS war der Anlass für meinen ironischen Satz, den Du bis jetzt noch nicht verstanden hast und wahrscheinlich auch nicht verstehen wirst.

:see_no_evil: :see_no_evil: :see_no_evil: stell Dir mal vor ach Du Schreck das Finanzamt beziffert doch tatsächlich das Mindestgebot in ihrem Grunderwerbssteuerbescheid als Kaufpreis :scream:

Ja, ich habe eine Frage gestellt und habe auch erläutert, dass es für MICH nicht schlüssig ist, nach MEINEM rechtsempfinden und MEINEM gesunden Menschenverstand das nicht schlüssig ist und für MICH eine Erklärung herangezogen. Ich habe in keiner Weise irgend welche Argumente vorgegeben, die man erwägen soll und schon gar nicht bin ich grantig. Du stellst Dich doch hier als superschlau hin und meinst andere vorführen zu können, indem Du irgenwelche Sätze analysierst oder Kenntnisse anzweifelst, was erwartest Du darauf? Eine Liebeserklärung? Im Übrigen haben mich andere anscheinend wohl verstanden, daher solltest Du vielleicht mal in Dich gehen und überlegen, warum Du es gerade nicht verstehen kannst, oder willst. Vielleicht füttere ich hier auch gerade einen Troll, was mir, wenn ich es mir recht überlege, wirklich so vorkommt.

Du demonstrierst hier ganz offen, dass Du weder Beiträge lesen kannst, noch, dass Du sie verstehen kannst, denn man kann Fragen auch ganz einfach wie Tychiades beantworten, ohne Leute zu analysieren, abzukanzeln, oder sie vorzuführen. Stell Dir vor, meine Freundin ist Juristin und die versteht dieses Vorgehen auch nicht, ein weiterer Freund von mir ist ebenfalls Jurist und versteht das Vorgehen ebenfalls nicht, sogar derjenige Beamte der die Kostenfestsetzung gemacht hat, versteht meinen Einwand und meine Begründungen, komisch, oder? Denn es mag im Gesetz so stehen, deshalb heißt es aber noch lange nicht, dass es auch gerecht ist bzw. richtig ist, oder man das nicht ändern könnte, bzw. müsste. Nur was einmal geschrieben wurde, muss nicht für die Ewigkeit gelten.

Klar kann man, vor allen wenn man das Haus vermietet.

Das Ganze nennt sich eigentümergrundschuld

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Ich möchte die ersteigerte Immobilie nicht vermieten. :wink: Es sollte eigentlich zur Eigentümergrundschuld werden, dennoch sieht es das Finanzamt anders und möchte auf Mindestbetrag plus Grundschuld ihre Grunderwerbssteuer haben, heißt ich zahle nicht die Grunderwerbssteuer auf 150.000 Euro Mindestgebot, sondern auf 350.000 Euro Mindestgebot plus Grundschuld.