Hallo ihr
ich habe eine ziemlich komplexe Frage zum Thema Grundbucheintrag. Mein Freund und ich (5 Jahre zusammen, nicht verheiratet) wollen das Haus meiner Eltern kaufen. Soweit kein Problem. Nur soll auf Wunsch meiner Eltern -allein ICH im Grundbuch auf das Haus eingetragen werden. Allerdings steckt er ja zu gleichen Teilen (wenn nicht sogar mehr - weil er wesenetlich besser verdient als ich)Geld in das Haus… Meine Frage an euch: Was passiert wenn mir entwas zustößt und ich sterbe?! Steht er dann auf der Straße und hat kein Anspruch auf das Haus weil nur ich im Grundbuch stehe?! Wird er ausgezahlt oder guckt er völlig in die Röhre? Sollen wir einen Notar/Anwalt einschalten? Und wie kann ich regeln das er trotzdem Anspruch hat ? Heiraten ?
Bitte helft mir. Das ist echt ne scheiß Situation für uns und es ist dringend!
Schon mal danke im Vorraus!
Es gibt mehrere Lösungen. Jede hat „Haken und Ösen“, die Sie unbedingt mit dem zu beauftragenden Notar eingehend besprechen müssen.
Hier eine Auswahl:
a) Nach dem Erwerb von den Eltern übertragen Sie einen Miteigentumsanteil an den Freund, oder
b) Sie lassen ein Wohnungsrecht in das Grundbuch eintragen, wobei alle Rechte und Pflichten und auch das Ende des Rechts genau definiert werden. Oder
c) Sie beziffern die Leistungen des Freundes und vereinbaren darüber ein Darlehn mit Hypothekeneintragung, oder/und
d) Sie schließen mit ihm einen Erbvertrag und heiraten ggf.
Suchen Sie sich einen erfahrenen -also älteren- Notar. Die Kosten lohnen sich!!! Alle Fragen (und die gibt es hierbei viele) sind übrigens kostenneutral.
Mit freundlichen Grüßen H.G.
Hallo,
Bei einem Hauskauf muß generell für den Kaufvertrag ein Notar eingeschaltet werden.
Dieser wird Sie auch beraten!
Generell könnte Ihr Partner mit seinem finanziellen Beitrag im Grundbuch eingetragen werden, d.h. er erscheint nicht im Grundbuch als Besitzer sondern als Kreditgeber im hinteren Teil des Grundbuch.
Damit wird Ihr Partner mit seinem Anspruch abgesichert.
Zu einem späteren Zeitpunkt wenn es keine Einwände seitens Ihrer Eltern geben wird, kann das Grundbuch entsprechend modifiziert werden und Ihr Partner wird offiziell Anteilseigner.
Gruß, Walter Schaefer
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Guten Tag,
ich bin noch garnicht dazu gekommen mich zu bedanken.
ALSO DANKE - für die schnelle und verständliche Antwort auf meine Frage(n) 
Es hat sich noch einaml alles geändert. Das Haus wird mir nun doch „geschenkt“ (zumindest auf dem Papier vorm Notar) Somit werde ich auch glaich ins Grundbuch eingetragen. Für meinen Freund (Zukünftigen) werden wir einen extra Vertrag abschließen.
Nochmal vielen Dank — und vielleicht hört man ja mal wider von einander.
Liebe Grüße PaulineSabine