Grundbucheintrag ohne Notar

Guten Tag,
ich habe vor ca. 10 Jahren gemeinsam mit meiner damaligen Ehefrau ein Grundstück gekauft. Ich wollte dieses Grundstück damal aus persönlichen Gründen allein kaufen, dies war aber nicht möglich. Also haben wir schon damals notariell vereinbart, dass das grundstück mir allene gehört, mussten aber beide im Grundbuch eingetragen werden. Kann ich jetzt eine Änderung im Grundbuch selbst (ohne Notar) beantragen? Und gibt es dafür Formulare?

Hallo,

es tut mir leid aber ich bin hierfür nicht der richtige Ansprechpartner, da ich werder ein Notar bin oder mich sonst in derartigen Sachverhalten gut auskenne.

Viele Grüße und ich hoffe, dass Sie jemanden finden, der Ihnen diese Frage beantworten kann…

Aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten: Wenn nur eine schuldrechtliche Eigentumsübertragungsverpflichtung (der Ehefrau) vorliegt, dann ist diese keine Grundlage für das Grund-buchamt, das Miteigentum einfach umzuschreiben. Es muss mindestens noch eine notarielle gemeinsame Auflassungserklärung folgen. Ohne Kenntnis der vorliegenden Urkunden kann unmöglich eine Beurteilung erfolgen. Der kostengünstigste Weg wäre zunächst, entweder den bekannten Notar oder das Grundbuchamt nach dem Nötigen zu befragen.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.