Hallo Norbert,
es ist immer wieder erschreckend, zu sehen wie wenig Insolvente eigentlich vom Verfahren, das Ihr Leben maßgeblich beeinflusst, verstanden haben.
Bei Dir ist es aber schon ein wenig extrem.
Da es eine Restschuldbefreiungs-Genehmigung nicht gibt, müssen wir zunächst einmal klären, welche Verfahrensart bei Dir zutrifft (Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz) und in welchem Stadium des Verfahrens wir uns befinden.
Eine Insolvenz wird irgendwann eröffnet und dann irgendwann beendet und unabhängig davon besteht eine Dauer von 6 Jahren bis zur Restschuldbefreiung. Die Zeit nach Insolvenzbeendigung bis zum Ablauf der 6 Jahre, diese Zeit nennt man Wohlverhaltensphase.
Was die Restschuldbefreiung betrifft: hierzu sind 2 Termine relevant.
- Ankündigung
Zum Ende der Insolvenz wird geprüft, ob Du generell für eine Restschuldbefreiung infrage kommst. Ist dies der Fall so wird Dir die Restschuldbefreiung ANGEKÜNDIGT.
- Erteilung
Zum Ablauf der 6 Jahre wird dann die Restschuldbefreiung ERTEILT.
Ob nun 1. oder 2. bei Dir der fall ist, weiss ich nicht.
Unabhängig davon ist Dir aber der Unterschied zwischen persönlicher Schuld und dinglicher Schuld ganz offensichtlich unbekannt.
Auch scheint ein Grundbuch für Dich etwas Geheimnisvolles zu sein.
Ich denke nicht, dass „Du und die Bank im Grundbuch stehen“. Ich nehme vielmehr an, dass Du der Eigentümer gemäß Grundbucheintrag bist und die Bank zur Sicherung gegebener Kredite eine Grundschuld eingetragen hat.
Damit hat die Bank eine dingliche Forderung (gegen das Ding, hier das Haus).
Zu deutsch: die Bank kann kein Geld von Dir persönlich fordern, aber sehr wohl vom Ding (indem die Bank das Haus verkauft oder versteigert). Daran ändert auch die Insolvenz nichts.
Was ist denn Deine Intention? Willst Du das Haus behalten oder wärst Du es gerne los. Bis Du alleiniger Eigentümer?
Gruß
Inti