Grundbucheintrag Restschuldbefreiung genehmigt

Hallo
ich habe eine Insolvenz hinter mir, habe jetzt einen offiziellen Beschluss vom Gericht bekommen und meine Restschuldbefreiung genehmigt worden.
Die Bank hat drei mal versucht die Wohnung zu Zwangsversteigern aber ohne Erfolg!
Das Problem was ich jetzt habe ist die Wohnung die in der Insolvenzmasse war und nicht Verkauft wurde und ich und die Bank im Grundbuch stehen.

Meine Frag ist kann ich die Bank aus dem Grundbuch raus klagen da sie eigentlich ja keine Forderung an mich für die Wohnung mehr stellen dürfte?

Lieben Gruß Norbert

Hallo Norbert
Leider kann ich da nicht helfen. Ich selber befinde mich in einer ähnlichen Situation und bin daran am arbeiten. Vielleicht können wir in Verbindung bleiben und sowie einer einen Erfolg hat dem anderen weiterhelfen. Gruß Jürgen

Soweit die Restschuldbefreiung Ihnen auch hinsichtlich der Wohnungskreditbelastung nicht versagt wurde, können Sie die Bank auffordern, die Sicherheit im Grundbuch freizugeben, da dieser keine Forderung der Bank mehr gegenübersteht. Wie steht der Insolvenzverwalter zu Ihrer Frage?

Hallo Norbert,

dass würde ich lieber nicht machen, denn die Bank kann das auch mit Ihnen machen.
Die Bank ist mit eingetragen, also gehört ihr auch die Wohnung. Sie wird schon mit Forderungen an Sie ran treten.
Das ist der Nachteil wenn man Eigentum hat, entweder man bezahlt, oder das Haus ist weg.
Wenn auch die Schulden weg sind, darum stehen die ja im Grundbuch. Die Wohnung ist für sie leider auch weg, genau wie die Schulden.

Gruss
Agnes

Hallo Norbert,

leider kann ich nicht weiterhelfen. Sorry.

Gruß
M. Rettig

Hallo,
da möchte ich Sie bitten einen Rae aufzusuchen. Er / Sie kann ihnen dazu genaueres sagen.

Guten Tag,
das sollten Sie wirklich mit einer professionellen Rechtsberatung besprechen.
Gruß Martin

Hallo!Klagen würde ich nicht, aber einen Antrag auf Löschung der Eintragung beim Amtsgericht stellen- dann müsste eigentlich alles seinen Gang gehen.

Irrtum Norbert,

die Bank hat offensichtlich eine Grundschuld.

Auch dieser kann Sie vollstrecken (sofern eine Vollstreckbarkeit gemäß § 800 ZPO vorliegt). Es handelt sich offensichtlich um ein dingliches Recht.

Dass Ihnen Restschuldbefreiung erteilt worden ist, führt nicht zur Löschung des dinglichen Rechts.

Viel Glück.

leider kann ich da nicht weiterhelfen

Hallo
ich bin überfragt, aber im Prinzip meine ich es müßte möglich sein !
Gruß
Michael

Guten Morgen,

tut mir leid Norbert, aber damit kenne ich mich nicht aus. Vielleicht fragst du besser einen Insolvenz-Experten.

Viele Grüße von der Blonden

Hallo,

das wäre ja einfach!

Es ist sicherlich so, dass die Bank als Grundschuldgläubiger im Insolvenzverfahren sogenannte „abgesonderte Befriedigung“ angemeldet und ihre Forderung für den Ausfall als Insolvenzforderung angemeldet.
Das heißt, dass die Grundschuld so lange bestehen bleibt, bis die Bank die Löschung bewilligt (und der jeweilige Eigentümer zu dieser Zeit die Löschung beantragt) bzw. die Grundschuld in einem Zwangsversteigerungsverfahren erlischt. Im Gegenzug bleibt auch die Forderung so lange bestehen. Wird bei einem Verkauf / einer Zwangsversteigerung mehr erlöst, als die Bank als Forderung hat bzw. geltend machen kann (Grundschuldzweckerklärung stellt die Verbindung zwischen Forderung und Grundschuld her und ist zu beachten!) dann erhält der Eigentümer den Mehrerlös.
Wird weniger erzielt, dann muss die Bank auf den Restbetrag verzichten.

Was heißt „die Bank hat drei Mal versucht, die Wohnung zu … versteigern, aber ohne Erfolg!“? War kein Bieter da? Wurde das Verfahren vor Erteilung eines Zuschlages eingestellt? Gelten die Grenzen der §§ 74a und 85 ZVG noch? Oder wurde der Antrag auf Zwangsversteigerung nicht zugelassen? Warum?

Fragen über Fragen. Ich hoffe, ich konnte zu Beginn wenigstens einige beantworten.

Viele Grüße

Günter

Hallo Norbert,

es ist immer wieder erschreckend, zu sehen wie wenig Insolvente eigentlich vom Verfahren, das Ihr Leben maßgeblich beeinflusst, verstanden haben.

Bei Dir ist es aber schon ein wenig extrem.

Da es eine Restschuldbefreiungs-Genehmigung nicht gibt, müssen wir zunächst einmal klären, welche Verfahrensart bei Dir zutrifft (Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz) und in welchem Stadium des Verfahrens wir uns befinden.

Eine Insolvenz wird irgendwann eröffnet und dann irgendwann beendet und unabhängig davon besteht eine Dauer von 6 Jahren bis zur Restschuldbefreiung. Die Zeit nach Insolvenzbeendigung bis zum Ablauf der 6 Jahre, diese Zeit nennt man Wohlverhaltensphase.

Was die Restschuldbefreiung betrifft: hierzu sind 2 Termine relevant.

  1. Ankündigung

Zum Ende der Insolvenz wird geprüft, ob Du generell für eine Restschuldbefreiung infrage kommst. Ist dies der Fall so wird Dir die Restschuldbefreiung ANGEKÜNDIGT.

  1. Erteilung

Zum Ablauf der 6 Jahre wird dann die Restschuldbefreiung ERTEILT.

Ob nun 1. oder 2. bei Dir der fall ist, weiss ich nicht.

Unabhängig davon ist Dir aber der Unterschied zwischen persönlicher Schuld und dinglicher Schuld ganz offensichtlich unbekannt.

Auch scheint ein Grundbuch für Dich etwas Geheimnisvolles zu sein.

Ich denke nicht, dass „Du und die Bank im Grundbuch stehen“. Ich nehme vielmehr an, dass Du der Eigentümer gemäß Grundbucheintrag bist und die Bank zur Sicherung gegebener Kredite eine Grundschuld eingetragen hat.

Damit hat die Bank eine dingliche Forderung (gegen das Ding, hier das Haus).

Zu deutsch: die Bank kann kein Geld von Dir persönlich fordern, aber sehr wohl vom Ding (indem die Bank das Haus verkauft oder versteigert). Daran ändert auch die Insolvenz nichts.

Was ist denn Deine Intention? Willst Du das Haus behalten oder wärst Du es gerne los. Bis Du alleiniger Eigentümer?

Gruß

Inti