Grundbucheintrag, Schuldhaft, Kredite, Änderungen

Hallo liebe WWW Nutzer.

Ich habe eine Frage:

Meine Freundin und ich haben vor, uns das Haus, das Sie mit Ihrem Mann gebaut hat, zu übernehmen.

Im Jahr 2000 hat meine jetzige Freundin von Ihrem Vater einen Bauplatz geschenkt bekommen. Dazu wurde Sie in das Grundbuch alleine eingetragen.
Danach hatte Sie ihren damaligen Freund geheiratet und es wurde ein Haus darauf gebaut. Ihr Mann steht als Schuldhafter zur Hälfte in den Kreditverträgen, jedoch nicht im Grundbuch.

Es ist so, das wir bei der Bank waren und die Bank ihren noch Mann aus der Schuldhaft entlassen würde und mich eintragen würde.

Ich will jedoch, bevor ich mich als Schuldhafter eintragen lasse, eine Sicherheit z.B. zu 50% im Grundbuch stehen. Man weiss nie was passiert oder wie es mal kommt…

Gestern waren wir bei einem Notar, der meinte, ich könne mich in das Grundbuch eintragen lassen. Es würde jedoch Grunderwerbsteuer und Notarkosten anfallen.
Eine andere Möglichkeit wäre, wir würden heiraten und es als Schenkung machen, jedoch würden dann die Notarkosten anfallen und Schenkungssteuer. Es könnte sogar sein, das wir, da das Haus vor der Hochzeit gekauft wurde, Grunderwerbsteuer trotzdem zahlen müssen. Eine Hochzeit vor dem Kauf / Übernahme geht nicht, da Sie im Moment noch verheiratet ist.
Das Dritte wäre ein privater Darlehensvertrag mit Grundschuld. Problem dabei ist, dass ich, wenn das Haus abbezahlt ist, trotzdem nicht im Grundbuch stehen würde und somit wieder keine Sicherheit hätte.

Meine Frage ist, da ich nicht 10.000 € für den Grundbucheintrag und Grunderwerbsteuer ausgeben möchte, welche Alternativen es noch gibt bzw. ob jmd. Erfahrungen damit hat oder evtl. anders geregelt hat.

Noch zur Info: Es würden keine Kredite gekündigt usw. Nur ihr noch Mann würde gestrichen und ich dafür eingesetzt werden.

Vielen Dank für die Bemühungen und Antworten

Hallo Tobi,

es tut mir leid, aber mit Grunderwerbssteuern kenne ich mich nicht aus.
Hat denn der Notar gesagt, dass man heiraten muss, um etwas zu schenken? Das stimmt nämlich nicht. Deine Freundin kann Dir eine Hälfte des Grundbesitzes schenken. Dass natürlich Notar- und Gerichtskosten anfallen, ist klar. Schenkungssteuern wirst Du sicherlich auch zahlen müssen.

Eine Alternative wäre noch ein Wohn- und Nutzungsrecht. Das würde zu Deinen Gunsten als „Last und Beschränkung“ ins Grundbuch eingetragen und bietet ja auch eine gewisse Sicherheit. Und zusätzlich macht Ihr einen Notarvertrag, der Regelungen für den Fall einer Trennung enthält.

Allerdings ist natürlich alles mit Kosten verbunden. Da kommt Ihr nicht drum herum :smile:

Viele Grüße von der Blonden

Hallo,

mir fällt noch ein, dass sie zu Ihren Gunsten ins Grundbuch eine Grundschuld in einer bestimmten Höhe eintragen lassen. Somit müsste ihre Freundin, falls Sie sich trennen würden, den Grundschuldbetrag auszahlen. Wenn Sie einen privaten Darlehensvertrag machen wäre das (meine ich, vielleicht nochmal bei Anwalt od. Notar nachfragen) rechtlich wirksam, also auch dann müsste sie an Sie den Betrag auszahlen. Um ganz sicher zu gehen könnten Sie eine Grundschuld für sich eintragen lassen. Das machen Sie dann auch beim Notar und dieser schickt sie dann an das Grundbuchamt. Dürfte auch nicht so teuer sein.
Wenn Sie sich jetzt notariell als Eigentümer mit eintragen lassen würden, müssten Sie wirklich so hohe Gebühren bezahlen? Haben Sie sich das ausrechnen lassen? Ich weiß ja nicht wie hoch der Wert des Hauses incl. Grundstück ist. Könnten natürlich bei hohem Wert dann auch so teuer sein.
Ich hoffe weitergeholfen zu haben.

Grüße
Melanie Rettig

Hallo TobiBu,

wenn ich es richtig verstehe geht es um eine Absicherung für die bezahlten Beträge für den Kredit im Falle der Trennung.

Grundbuchrechtlich sehe ich keine sinnvolle Alternative zu den genannten Möglichkeiten.

Sofern die Frau aber die finanziellen Möglichkeiten hat, den Kredit alleine zurückzubezahlen (eigenes Gehalt o.ä.) und die Mitunterschrift nur als zusätzliche Sicherheit dienen soll, wäre es möglich, die Bank zu fragen, ob sie auch mit einer Schuldhaftentlassung des Ehemannes gegen Bürgschaft von Ihnen einverstanden ist. Diese Bürgschaft würde dann nur im Falle der Kreditkündigung greifen und hätte einen Ausgleichsanspruch gegen die Freundin zur Folge.

Ich bin persönlich kein Freund von Bürgschaften, aber wenn die Grundbucheintragung umgangen werden soll sehe ich kaum eine Alternative.

Sollte aber Ihr Einkommen zwingend für die Bedienung des Kredites erforderlich sein, sollte man die Eigentumsverhältnisse ändern.

Viel Erfolg!

Hi,
ich verstehe deine Intention, aber sorry, da kann ich auch nichts aus dem Hut zaubern. Es gibt natürlich Grundbucheinträge, die preiswerter sind und es deiner Freundin überaus schwer machen würden die Immo zu beleihen, verkaufen usw. Aber du hast ja klar artikuliert, was du möchtest und das geht nur mit Notar und Grundbuch!

Du scheinst dich ja einigermaßen auszukennen und so weißt du sicher, dass das Grundbuch - bis auf die Grundstücksgröße - öffentlichen Glauben genießt.
Soll heißen: Da kann man nicht wirklich was drehen!
Schon viele versuchten die anstehenden Kosten und Gebühren zu umgehen und sind - früher oder später - furchtbar auf die Nase gefallen.

Ich weiß nicht, ob du nur für dich oder für euch fragst und so möchte ich noch zwei Punkte anmerken:

  1. Deine Freundin hat den Bauplatz eingebracht und so wäre es nicht wirklich gerecht, wenn du 50 % eingetragen bekämst, oder? Es sei denn, du hast vor, einen adäquaten Geldbetrag (= 50 % des Grundstückswerts + Verrechnung mit ihrem Noch-Ehemann) einfließen zu lassen.
  2. Eine Schenkung würde ich anstelle deiner Freundin auch nicht machen, denn sie hat ja bereits die Erfahrung gemacht, dass alles mögliche geschehen kann…
    Stell dir vor, ihr hättet euch gestern im Streit getrennt; dir würde die Hälfte gehören und „darlehens-technisch“ könntest du ihr richtig zusetzen.

Das wolltest du sicher nicht hören, aber wenn jeder sich im Vorfeld Gedanken macht, kann keinem zu keiner Zeit was passieren.

Ich hoffe, du bist nicht sauer, aber Ehrlichkeit ist auch meine persönliche Devise.

Wenn du die für euch beste Variante herausgefunden hast, wäre es klasse, wenn du sie mir kurz mitteilen würdest;
bin gespannt.

Danke dir und liebe Grüße

Moni

Hallo TobiBu,

leider habe ich schon sehr lang nicht mehr in mein email-account reingeschaut und deshalb auch nicht bemerkt, dass ich Post erhalten habe.
Trotzdem kann ich dir bei deinem Problem leider nicht helfen (Ich hab keine Ahnung davon :stuck_out_tongue: )…

Mfg Fabienne

Hallo Tobi, hatte fast genau dieses Problem. Habe von dem Vor-Ehemann seine Haushälfte mit den Verbindlichkeiten übernommen und brav die Grunderwerbsteuer und Notar bezahlt. War genau richtig! Denn jetzt bei meiner neuen Scheidung gab es zu 50:50 keine Probleme, lediglich die EBK wollte meine EX, weil die von ihren Eltern kam, die war aber so alt , dass sie die Entsorgung zahlen musste. Gruss aus dem Breisgau