Grundbucheintrag und Rechte

Stelle an diese Stelle einmal eine frage,da ich langsam verzweifele:

Vor 3 Jahren haben meine freundin und ich ein Grundstück erworben. Da sie den größeren Teil des Geldes zur Verfügung stellte, ist sie die einzige die im Grundbuch steht.

Hauskauf wurde von beiden unterschrieben.Den Kredit für das Haus, welches wir inzwischen gebaut haben tragen wir zu gleichen teilen ab (bin auch bei der Grundschuld beteiligt).

Nun möchte sie, daß ich ausziehe. Kann sie das ohne weiteres verlangen?

Vor 3 Jahren haben meine freundin und ich ein Grundstück
erworben. Da sie den größeren Teil des Geldes zur Verfügung
stellte, ist sie die einzige die im Grundbuch steht.

Damit gehört ihr das Haus.

Hauskauf wurde von beiden unterschrieben.Den Kredit für das Haus, welches wir inzwischen gebaut haben tragen wir zu gleichen teilen ab

Offenbar ohne vorher eine Vereinbarung für den Fall der Fälle zu treffen.

(bin auch bei der Grundschuld beteiligt).

Wie soll das gehen, wenn Du nicht im Grundbuch stehst.

Nun möchte sie, daß ich ausziehe. Kann sie das ohne weiteres verlangen?

Ja, das kann sie. Allerdings muß sie Dir eine Entschädigung für Deinen finanziellen Beitrag leisten. Das auseinander zu rechnen, wird aber ein schwieriger Fall.

Mein Rat: sofort zum Anwalt

Vor 3 Jahren haben meine freundin und ich ein Grundstück
erworben. Da sie den größeren Teil des Geldes zur Verfügung
stellte, ist sie die einzige die im Grundbuch steht.

Hallo,

ich muss schon sagen: Deine Ex Freundin ist ein Fuchs.

Geh zum Anwalt!
Hier ist eine sachgerechte Vermögensauseinandersetzung gefragt. Vielleicht kannst du ja wenigstens eine Freistellung im Innenverhältnis erreichen was das Darlehen angeht.

ml.

Zusammen das Grundstück erworben? Dann müssten beide unterschrieben haben.
Wer hat den notariellen Kaufvertrag des Grundstücks unterschrieben?
Kaufvertrag des Hauses hatten beide unterschrieben.
Darlehensvertrag unterschrieben auch beide.

Ohne „weiteres“ kann das nicht geschehen. Es muss eine Gegenleistung erfolgen. Wie diese aussehen kann, ist Verhandlungssache.
Es muss sowohl eine Gegenleistung erbracht und auch die Entlassung aus dem Darlehensvertrag erledigt sein.
Ersteres ist Verhandlungssache, wenn man sich einigen kann. Zweitens muss der Darlehensvertrag ohne offener Hintertüre für die Bank beendet sein.
Ich schlage vor, dies zunächst zusammen mit der „ehemaligen“ Freundin zu besprechen, zur Bank zu gehen und danach den beurkundenden Notar aufsuchen, und ihn um Vermittlung und Hilfe für eine Lösung bitten.
Dadurch besteht die Chance, dass durch diese „Amtsperson“ die „Freundin“ eher einlenkt und beide zu einer vernünftigen Lösung kommen.
Andernfalls wird wohl der Gang zum Gericht, verbunden mit allen Kosten, notwendig werden.
Ich plädiere immer für eine aussergerichtliche Lösung, falls beide noch soviel Hirn haben, die Konsequenzen sehen zu wollen. Das ist aber heutzutage nicht mehr überall auffindbar.