Grundbucheintrag und Testament

vater ist 1997 verstorben und es gab ein Geundstück mit Haus, 3 kinder und Ehefrau erbten dieses. Kinder sowie ehefrau stehen im grubdbuch. jetzt ist die ehefrau auch verstorben und vermacht dem sohn laut testament das grundstück und das haus. und dem anderen kindern eine summe x , welche aber nicht unmittelbar mit dem haus und grundstück zu tun hat, wie ist die re htslage mit dem haus und dem grundstück ??? bekommen die anderen beiden davon nichts??? Vielen dank für eure antworten

Grundsätzlich gilt, dass wenn ein nach gesetzlicher Erbfolge Berufener (Abkömmling, Witwe/r, Eltern) durch eine Verfügung von Todes wegen ganz oder teilweise ausgeschlossen worden ist, einen Pflichtteilsanspruch hat. Hier ist also die Frage, ob das Geld-Vermächtnis den hälftigen Wert des gesetzlichen Erbteils (ein Halb von einem Drittel: also ein Sechstel) erreicht. Wenn nein, dann muß der Erbe die Fehlsumme an die beiden Geschwister als Pflichtteilsergänzung in Geld zahlen.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide und einen guten Rutsch wünschend
H.Gintemann