Grundbucheintrag unverheiratet Ausbauen der Haushä

Hallo zusammen, meine Lebensgefährtin (nicht verheiratet) besitzt auf dem großen Grundstück (Bauernhof) ein viertel des gesamten Grundstücks (steht so zumindest im Grundbuch drin). Auf diesem stehen 2 Häuser. Eines davon bewohnen ihre Eltern denen 50% des gesamten Grundstücks gehören und ihre Schwester (der ebenfalls ein viertel des gesamtgrundstücks gehört). Das andere Haus ist leer (war ein ehemaliger Stall 2 Etagen). Dieses zweite Haus wollen wir uns ausbauen also innen und Aussen komplett Sanieren usw. Das war sogar mit der Vorschlag der Schwiegereltern.

Nun zu meinen Fragen:

Wie oder wo legt man fest welcher teil des gesamten Grunstücks (sind insgesamt knapp 4000 quadratmeter) meiner Lebensgefährtin gehören bzw wo lässt man eintragen das genau dieses Haus in ihrem Grundstücksteil mit drin ist?

Die andere Frage: Wie kann ich mich als momentan noch nicht mit ihr verheirateter Lebensgefährte absichern. Ich möchte nicht mein Geld und meine Kraft in das alles stecken (und es ist eine Menge Arbeit) und dann in einem eventuellem Trennungsfall hab ich nichts mehr und sitze auf der Straße.

Vielen Dank schonmal

PS wir haben 2 gemeinsame Kinder sind seit 8 Jahren zusammen

Hallo

Eintragungen für Grundstücke und Häuser im Grundbuchamt (Rathaus) und das sie sich absichern bei einem Rechtsanwalt.
Ich hoffe ich konnte ihnen weiter helfen.

MfG

Hallo @denkra,
mir ist es nicht erlaubt Auskunft in Rechtsfragen zu erteilen.
Sie sollten sich aber auf jeden Fall an einen Notar wenden. Nur der darf Ihnen dazu eine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Gruß aus Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Hallo,

es gibt zwei Möglichkeiten, um das Grundstück aufzuteilen.
A besteht die Möglichkeit einer Realteilung. Hierbei werden die einzelnen Flächen, entsprechend der Anteile der Eigentümer vermessen und mit Grenzsteinen versehen. Für jedes Grundstück wird dann ein eigenes Grundbuch angelegt.

B das Grundstück wird nach dem Wohnungseigentums Gesetz geteilt. Hierbei wird das Grundstück nicht real geteilt, sondern jeder erhält Miteigentumsanteile an der Gesamtfläche. Auch hierfür wird ein neues Grundbuch für Wohnungseigentum angelegt. Grundlage ist der Aufteilungsplan (vom Architekt) und die Teilungserklärung, die vom Notar erstellt wird und zu beurkunden ist.

Bevor mit dem Umbau begonnen wird, ist zu prüfen, welches Baurecht dort besteht. Da es sich um einen ehemaliegen Bauernhof handelt, kann es sein, dass dieser Hof eine Privilegierung gemäß § 35 Baugesetzbuch hatte und kein weiteres Baurecht besteht.

Zur finanziellen Absicherung würde ich mich mit einer Grundschuld in Höhe der Investition, im neu anzulegenden Grundbuch absichern. Dies geschieht ebenfalls beim Notar.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Eine notarielle Nutzungsverinbarung der Geamtfläche und der Aufbauten über Nießbrauchrechte sowie deren Kostenlast sollte unbedingt getroffen werden.