Grundbucheintrag Vorkaufsrecht

Was bedeutet das für mich, wenn ich im Grundbuch ein Vorkaufsrecht für ein Haus habe und das Haus wird nun verkauft oder verteigert. Muss ich den gebotenen Preis übersteigern oder nur den Verkehrswert bezahlen ?

oder verteigert. Muss ich den gebotenen Preis übersteigern oder nur den Verkehrswert bezahlen ?

Meines Wissens mußt Du den Betrag bezahlen, den auch der andere Käufer zu zahlen bereit wäre.

Hallo,
übliche Vorkaufsrechte berechtigen dazu, in einen (üblichen) Kaufvertrag einzutreten. D.h. Du musst das zahlen, was in diesem drin steht.

Bei Zwangsversteigerungen ist es üblicherweise ausgeschlossen. Ob es eine solche „überlebt“, kommt auf die Versteigerungsbedingungen an.

Gruß vom
Schnabel