Meine Eltern haben ein Haus-Eigentum. Als mein Vater gestorben war, stand im Gemeinschafts-Testament der Eltern, daß ich die Immobilie erbe und meine Schwester das Bargeld, falls der andere Ehepartner stirbt. Die Mutter ist noch da.
Nun habe ich den Grundbuch-Auszug eingesehen. Da steht unter dem Punkt „Lasten und Beschränkungen“: Lastend an einem halben Teil ist Erbfolge angeordnet. Nacherben bin ich und meine Schwester.
Was bedeutet das?
Hat meine Schwester auch ein Recht auf die Immobilie im Erbfall?
Ich wäre sehr dankbar für Eure Ratschläge, da der Haussegen deshalb schon recht schief hängt.
Vielen Dank schon mal und liebe Grüsse
Angie-40