Grundbucheintrag Welche Unterlagen werden Benötigt

Welche Unterlagen werden benötigt, wenn man sich für ein seit über 10 Jahren leer stehendes Haus eintragen lassen möchte? Reichen da einfach die Sterbeurkunde des vorherigen Besitzers und der Nachweis, dass dieser keine Nachkommen hatte (natürlich alles notariell beglaubigt) oder braucht man da noch mehr?

Vielen Dank schonmal,
Philipp

und der Nachweis, dass dieser keine Nachkommen hatte
(natürlich alles notariell beglaubigt) oder braucht man da noch mehr?

Natürlich einen Nachweis der Übereignung, z.B. einen Kaufvertrag.

und alles andere was der Notar fordert.

vnA

Hallo erstmal,

das geht so gar nicht, wenn es so sein sollte, wie ich vermute. Wenn der Erblasser keine persönlichen Erben hatte (was unwahrscheinlich ist, denn wenn man nur lange genug sucht, findet man über die 3. und folgende Ordnungen oft durchaus noch Erben), dann ist der Fiskus (Staat) Erbe geworden. D.h. die Immobilie steht jetzt nicht herrenlos rum, sondern befindet sich im staatlichen Eigentum. Und insoweit kann man sich nicht einfach als Eigentümer eintragen lassen, sondern höchstens Vater Staat ein Angebot zum Kauf unterbreiten.

Gruß vom Wiz

Vielen Dank schonmal, aber wie kann ich herausfinden, wem das Grundstück gehört (es ist keine Hausnummer mehr dran, da es schon so verfallen ist und es liegt ausserhalb einer Ortschaft)?

Danke,
Philipp

rgendwo wird sich doch ein Grenzstein finden lassen, also im Vorgarten am Übergang zum Bürgersteig oder Strasse mal alles absuchen. Ansonsten nach Kilometersteinen an der Landstrasse suchen (Haus liegt zwischen Km x und Km y der B007 auf der Seite Fahrtrichtung Ort B).
Mit den Zahlen dann zum Katasteramt der Gemeinde/Kreis oder Land und nach der genauen Bezeichnung des Grundstückes fragen und wozu es gehört (kann trotzdem einer Ortschaft angehören).
Mit dem was man dann erfährt kann man das passende Grundbuchamt finden und dort gucken, wer Eigentümer ist.

Alternativ kann man auch mit Name und Anschrift des Verstorbenen zum Nachlassgericht und erfragen ob die das Erbe schon geregelt haben oder noch nach Erben suchen. Vielleicht haben die auch einen gefunden, der irgendwo noch die Millionen aus dem Kopfkissen abfeiert und sich nur nicht ums Haus kümmert.
Davon würde man kaum was mitbekommen haben, wenn man nicht erbberechtigt ist.

Gruß Burli

Nochmal, wenn ich richtig verstehe wird nachgefragt mit welchen Unterlagen ein leer stehendes Haus um das sich scheinbar seit Jahren niemend kümmert erworben werden kann?
Wie schon meine Vorposter teilweise äußerten ist dieses Vorhaben in Deutschland recht schwierig zu realiesieren, zumindest so wie du es dir vorstellst. Deutschland ist katsterrechtlich komplett vermessen und es gibt sicherlich auch zu diesem Grundstück eine Grundbucheintragung. Darin ist der alte Eigentümer verzeichnet. Das kann auch durchaus die Gemeinde sein o.ä. Allein das Indiz dass es leer steht gibt keine Auskunft darüber dass es nun vereinnahmet werden kann.
Der einzige Weg in Deutschland ein Grundstück so zu erwerben auf die (kostengünstige) Art wie dir es vorschwebt ist § 927 BGB - die Ersitzung. Hieran sind jedoch hohe Anforderungen geknüpft.

Der einzige Weg in Deutschland ein Grundstück so zu erwerben
auf die (kostengünstige) Art wie dir es vorschwebt ist § 927
BGB - die Ersitzung. Hieran sind jedoch hohe Anforderungen
geknüpft.

Das heisst, das im Grundbuch seit 30 Jahren kein Eintrag erfolgt haben darf und der ursprüngliche Eigentümer tot sein muss (und natürlich keine Erben, etc.)?

Noch ein wenig mehr, lies nochmal nach! Der der das Aufgebotsverfahren betreibt muss in den letzten 30 Jahren im Besitz des Grundstückes gewesen sein und sich um dieses bemüht haben.

Heisst „besitzen“ im Grundbuch eingetragen gewesen zu sein?

Nein.