Ich bin in zweiter Ehe verheiratet und haben zwei leibliche Kinder. Aus erster Ehe stammt noch eine weitere Tochter.
Meine Frau ist per Grundbucheintrag Eigentümer
unseres Grundstücks/Hauses.
Hat meine Tochter aus erster Ehe Anspruch auf das Haus (Erbteil)?
Es tut mir sehr leid, aber ich glaube da sollten sie lieber einen Juristen anstatt einer Germanistin fragen…
Viel Erfolg!
Corinna
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Hallo, die Tochter aus erster Ehe hat keinen Anspruch.!
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Hi,
ganz genau kenne ich die Rechtslage nicht, aber wenn du nicht eingetragen bist im Grundbuch, sollte die erste Tochter keinen Anspruch auf das Haus haben. Das Haus wird ja nur durch die Ehefrau vererbt, da das Haus deiner Frau gehört (rein rechtlich).
Nur wenn du auch im Grundbuch eingetragen bist erben alle deine Kinder.
Mfg Inci
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Um das zu beantworten, muss man zuerst wissen, ob ihr eine „herkömmliche“ Ehe, d.h. mit Errungenschaftsbeteiligung führt oder ob ihr einen Ehevertrag abgeschlossen habt.
Bei der herkömmlichen Ehe folgt im Todesfall die güterrechtliche Auseinandersetzung, es wird also das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen (Geerbtes ist hiervon ausgeschlossen) hälftig aufgeteilt und dann aus der einen Hälfte die erbrechtliche Auseinandersetzung vorgenommen. Hierbei hat selbstverständlich auch die dritte leibliche Tochter Anspruch auf 1/2 x 1/3 also auf 1/6 des bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung berechneten Vermögens.
Mein Wissen beschränkt sich allerdings nur auf die Schweiz, bei anderen Ländern muss ich passen. Für genauere Informationen würde ich mit einem Bezirksamt oder ähnlichem Kontakt aufnehmen, die können dir sicher noch detaillierter Auskunft geben.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Liebe Grüsse
Ich meine nicht.
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Sorry,
diese Anfrage habe ich in meinem Eingang nicht gesehen.
Ich bin in juristischen Fragen nicht kompetent und kann hierzu leider auch keine Antwort gen.