Grundbucheintrag

Nach dem Tod meines Mannes muss nun sein Haus im Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Als Erben sind meine beiden volljährigen Kinder und ich ausgewiesen.

  • Kann ich das Haus auch nur auf mich - Ehefrau - schreiben lassen? Vorteile-Nachteile
  • Was bedeutet es für uns, wenn wir alle 3 im Grundbuch eingetragen sind?
  • Können dann nur immer alle 3 Erben gemeinsam entscheiden, ob das Haus evtl. verkauft werden soll etc.

Nach dem Tod meines Mannes muss nun sein Haus im Grundbuch auf
die Erben umgeschrieben werden. Als Erben sind meine beiden
volljährigen Kinder und ich ausgewiesen.

  • Kann ich das Haus auch nur auf mich - Ehefrau - schreiben
    lassen? Vorteile-Nachteile

Nein, kannst du nicht, denn die beiden Kinder sind zunächst einmal ebenfalls Erben und ihnen gehört je 1/4 des Hauses. D.h. um Alleineigentümerin zu werden, müssten die Kinder einen Erbverzicht erklären oder dir ihre Anteile überschreiben (Schenkung).

  • Was bedeutet es für uns, wenn wir alle 3 im Grundbuch
    eingetragen sind?
  • Können dann nur immer alle 3 Erben gemeinsam entscheiden, ob
    das Haus evtl. verkauft werden soll etc.

Aber ja doch, ihr seid schließlich alle drei Eigentümer durch die Erbenstellung. Mal wieder ein typischer Fall von fehlendem Ehegattentestament, oder?

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

Du sagst:

… um Alleineigentümerin zu werden, müssten die Kinder einen

Erbverzicht erklären oder dir ihre Anteile überschreiben
(Schenkung).

  • Heißt das, ich muss den Erbteil der Kinder auszahlen?

  • Kann ich nach der Überschreibung ein Testament machen, wo ich ein Kind dann wieder als Eigentümer einsetze?

Da ich erst Mitte 40 bin und ein Kind in die Drogenscene abgerutscht ist und der andere noch in der Ausbildung steckt, möchte ich noch etwas die Hand auf das Haus halten und abwarten, wie sich Beide entwickeln und vielleicht erst in 10 Jahren entscheiden, wer was bekommt. Auch für meine eigene Sicherheit.

Hallo Wiz,

Du sagst:

… um Alleineigentümerin zu werden, müssten die Kinder einen

Erbverzicht erklären oder dir ihre Anteile überschreiben
(Schenkung).

**Erbverzicht bedeutet, daß die Kinder jettz auf Ihren ihnen zustehenden Erbteil verzichten. (Bist du verstorben bist) !!!

Erbteil überschreiben bedeutet, daß die Kinder das Ihnen zustehende Erbteil an Dich übergeben schenken !!**

  • Heißt das, ich muss den Erbteil der Kinder auszahlen?

Wemm eines oder beide Kinder auf Ihren Erbteil vom Vater bestehen mußt du Sie auszahlen.

  • Kann ich nach der Überschreibung ein Testament machen, wo
    ich ein Kind dann wieder als Eigentümer einsetze?

Klar kannst du daß, wobei ein Testament von Dir zu Lebzeiten immer wieder geändert werden kann.

Da ich erst Mitte 40 bin und ein Kind in die Drogenscene
abgerutscht ist und der andere noch in der Ausbildung steckt,
möchte ich noch etwas die Hand auf das Haus halten und
abwarten, wie sich Beide entwickeln und vielleicht erst in 10
Jahren entscheiden, wer was bekommt. Auch für meine eigene
Sicherheit.

**Will nicht schwarzmalen, aber wenn ein Kind sich quer stellt mußt du zahlen ob du willst oder nicht !!!

Bin kein Jurist, hatte nur einen ähnlichen Fall miterlebt, daher informiere Dich am besten umgehend bei einem Anwalt der sich mit Erbrecht auskennt !!

Gruß

Hans

(Sorry will Witz nicht vorgreifen !)**

Hallo Wiz,

Du sagst:

… um Alleineigentümerin zu werden, müssten die Kinder einen

Erbverzicht erklären oder dir ihre Anteile überschreiben
(Schenkung).

  • Heißt das, ich muss den Erbteil der Kinder auszahlen?

Wenn die Kinder nicht mitspielen, und bereit sind auf das Erbe nach dem Erstversterbenden zu verzichten, und du das Haus behalten willst, ja.

  • Kann ich nach der Überschreibung ein Testament machen, wo
    ich ein Kind dann wieder als Eigentümer einsetze?

Selbstverständlich. Ich würde hier aber eher zu einem Erbvertrag raten, da ein Testament von dir einseitig wieder geändert werden könnte, und für die Kinder daher keine Sicherheit darstellen, dass sie tatsächlich dann nach dir auch Erbe des gesamten Hauses werden. Der Erbvertrag bindet bei den gegenseitigen Klauseln (Kinder verzichten und werden dafür nach dir Alleinerben) beide Seiten und keine kann sich mehr ohne die andere Seite vom Vertrag lösen.

Da ich erst Mitte 40 bin und ein Kind in die Drogenscene
abgerutscht ist und der andere noch in der Ausbildung steckt,
möchte ich noch etwas die Hand auf das Haus halten und
abwarten, wie sich Beide entwickeln und vielleicht erst in 10
Jahren entscheiden, wer was bekommt. Auch für meine eigene
Sicherheit.

Sorry, aber dafür ist es jetzt zu spät. Du bist bzgl. des vererbten Teils des Hauses nur zu 1/2 Eigentümerin, die Kinder zu je 1/4.

BTW: Wie war das Haus denn bislang eingetragen, gehörte dir immer schon die Hälfte, oder stand es im Alleineigentum des Erblassers?

D.h. ihnen gehört jetzt bereits ein Teil des Hauses, und jetzt hilft nur noch Auszahlung oder Verhandlung wie mit gleichberechtigten Partnern. Da wäre der Erbvertrag sicher die beste Lösung. Schmackhaft kann man ihnen die Sache dadurch machen, dass du androhst die Kinder nach dir zu enterben, die jetzt ihren Erbteil verlangen. Sie würden dann nach dir nur den Pflichtteil bekommen, und dies kann die Verhandlungsbereitschaft schon mal fördern.

Gruß vom Wiz