kann man z.B. die Lebensgefährtin einfach mit ins Grundbuch
eintragen lassen?
Ergibt sich im Erbfall dadurch ein Vorteil gegenüber einem
Testament?
Und was für Voraussetzungen (Schenkung oder sonstiges)
müssten dafür bestehen?
Ja natürlich. Was einem schon gehört wird nicht erst später vererbt und man muss dafür auch keine ErbSt zahlen.
Man würde dann nur noch 1/2 Haus erben, die andere Hälfte hat man schon.
Die ja bei (nicht eingetragener) Lebensgefährtin sehr hoch sein wird, weil kaum Freibetrag( 20.000 €) und höchste Steuerklasse (Start bei 30 %).
Aber einfach eintragen lassen geht nicht.
Dazu muss man zum Notar und einen Vertrag machen.
Und für diese Übertragung (Schenkung wird es ja wohl sein, kein Verkauf) können dann Steuern anfallen (Höhe wie bei der ErbSt !)
Kostengünstigste Möglichkeit wäre die „eingetragene Lebenspartnerschaft“, die steuerlich der Ehe gleichkommt.
Freibetrag 500.000 € und geringste Steuerklasse und Steuersatz für den übersteigenden Anteil der Erbschaft.