Grundbucheintrag

Hallo erst mal,

kann man z.B. die Lebensgefährtin einfach mit ins Grundbuch
eintragen lassen?
Ergibt sich im Erbfall dadurch ein Vorteil gegenüber einem
Testament?
Und was für Voraussetzungen (Schenkung oder sonstiges)
müssten dafür bestehen?

LG

Ja natürlich. Was einem schon gehört wird nicht erst später vererbt und man muss dafür auch keine ErbSt zahlen.
Man würde dann nur noch 1/2 Haus erben, die andere Hälfte hat man schon.
Die ja bei (nicht eingetragener) Lebensgefährtin sehr hoch sein wird, weil kaum Freibetrag( 20.000 €) und höchste Steuerklasse (Start bei 30 %).

Aber einfach eintragen lassen geht nicht.
Dazu muss man zum Notar und einen Vertrag machen.
Und für diese Übertragung (Schenkung wird es ja wohl sein, kein Verkauf) können dann Steuern anfallen (Höhe wie bei der ErbSt !)

MfG
duck313

Rechtliche Aspekte siehe duck.
Aber wozu soll das gut sein? Was willst Du erreichen? Was ist das Ziel?
LG

Hallo,

ein Verkauf wäre ja auch denkbar. Kostet aber so oder so Notarhonorar, je nach Wert der Haushälfte.

Gruß, Paran

Das Ziel ist der Gedanke im Fall der Fälle die kostengünstigste
Lösung zu finden.

LG

Dann solltest Du dringend mit einem Steuerberater sprechen.

Kostengünstigste Möglichkeit wäre die „eingetragene Lebenspartnerschaft“, die steuerlich der Ehe gleichkommt.
Freibetrag 500.000 € und geringste Steuerklasse und Steuersatz für den übersteigenden Anteil der Erbschaft.

Sehr schön, eL hört sich erst mal gut an!
Da wird man sich in dieser Richtung mal genauer informieren müssen.
LG