Grundbucheintragung

Guten Tag,
eine Mutter und ihr Lebensgefährte leben nun seid mehr als 10 Jahren zusammen. Sie leben in dem Haus seiner Tochter, da diese bei der Scheidung das Haus bekommen hat und der Lebensgefährte der Mutter hat nur Wohnrecht.
So, nun die eigentliche Frage. Also die Mutter möchte das die Tochter ihr Schriftlich gibt das sie ein Wohnrecht behällt oder Auszahlungen bekommt, fals der Lebensgefährte verstirbt, da sie viel Geld in das Haus für Renovierungen und der gleichen ausgibt und das Geld nicht irgendwann einfach weg sein soll. Nun war der erste Vorschlag eine Grundbucheintragung wobei die Tochter dies nicht will da das irgendwelche nachteile hätte! Welche Nachteile hätte dies denn und was wären alternativen dazu? Die Tochte sagt ausserdem grundsätzlich ja zu dem ganzen aber nur das Grundbuch stört sie.

Danke schonmal vielmals.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Volk

Nun war der erste Vorschlag eine
Grundbucheintragung wobei die Tochter dies nicht will da das
irgendwelche nachteile hätte! Welche Nachteile hätte dies denn
und was wären alternativen dazu? Die Tochte sagt ausserdem
grundsätzlich ja zu dem ganzen aber nur das Grundbuch stört
sie.

das sicherste für die mutter ist die einräumung eines dinglichen wohnrechts, was durch eintragung im grundbuch erfolgt.
eine lediglich schuldrechtliche abrede über das wohnrecht, hätte nur im verhältnis zur tochter geltung.

der vorteil des dinglichen wohnrechts ist die absolute wirkung gegnüber jedermann, z.b. sollte das grundstück verkauft werden, dann hat die mutter noch immer ein wohnrecht.
das gilt bei einer bloß schuldrechtlichen vereinbarung nicht !

daher sollte die mutter darauf bestehen…

Das Probolem das die Mutter leider hat, ist das der Ehegatte der Tochter ein Schmierlappen ist und es so scheint als wolle er sich doch noch ein Hintertürchen offen lassen. Ist es für die Mutter denn rechtlich möglich darauf zu bestehen das dies ins Grundbuch eingetragen wird oder kann nur an die Tochter appeliert werden?

Die Beschreibung ist etwas verwirrend dadurch, daß die Lebensgefährtin des Vaters als Mutter bezeichnet wird (warum eigentlich?).

Das Probolem das die Mutter Lebensgefährtin des
Vaters
leider hat, ist das der Ehegatte
der Tochter des Lebensgefährten ein Schmierlappen ist und
es so scheint als wolle
er sich doch noch ein Hintertürchen offen lassen. Ist es für
die Mutter Lebensgefährtin des Vaters denn
rechtlich möglich darauf zu bestehen das dies
ins Grundbuch eingetragen wird oder kann nur an die Tochter
des Lebensgefährten
appeliert werden?

(Ergänzungen von mir)

Der Lebensgefährtin des Vaters kann das Wohnrecht nur freiwillig eingeräumt werden, die Tochter des Lebensgefährten ist zu nichts verpflichtet.

Gruß Gudrun

Hallo,

… da sie viel Geld in das Haus für Renovierungen und der
gleichen ausgibt und das Geld nicht irgendwann einfach weg
sein soll.

Ich möchte hier die fiktive Gegenposition vertreten:
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wohnt die Dame seit 10 Jahren mietfrei dort. Welche Miete wäre in diesen Jahren angefallen? Hat sie sich mal darüber Gedanken gemacht?

In dieser Zeit wurden Renovierungen auf ihre Kosten durchgeführt. Welcher Art waren sie Renovierungen? Grundlegende Sachen am Haus oder Arbeiten, die jeder Mieter auf Grund seines Mietvertrages hätte durchführen müssen? Über grundlegende Sachen sollte geredet werden. Wieviel hätte sie für welche Arbeiten in die Wohnung stecken müssen, wenn sie einen ordnungsgemäßen Mitevertrag hätte (zusätzlich zur Miete)?

Wie alt ist sie? Und wie lange will sie dort (mietfrei) wohnen bleiben? Welche Einkünfte könnte die Eigentümerin in dieser Zeit haben?

Ist die Forderung nach einem lebenslangen Wohnrecht bei ehrlicher Beantwortung meiner Fragen noch gerechtfertigt?

Gruß
Jörg Zabel

Weil dies hier die erste fiktive frage ist die ich geschrieben habe und da eben so was ändern musste =)

danke für die schnellen Antworten.

das sicherste für die mutter ist die einräumung eines
dinglichen wohnrechts, was durch eintragung im grundbuch
erfolgt.
eine lediglich schuldrechtliche abrede über das wohnrecht,
hätte nur im verhältnis zur tochter geltung.

Soweit ich verstanden habe, ist es die Stiefmutter.

der vorteil des dinglichen wohnrechts ist die absolute wirkung
gegnüber jedermann, z.b. sollte das grundstück verkauft
werden, dann hat die mutter noch immer ein wohnrecht.
das gilt bei einer bloß schuldrechtlichen vereinbarung nicht !

daher sollte die mutter darauf bestehen…

Würdest Du einer Dir fremden Person ein lebenslanges Wohnrecht an Deiner Immobilie einräumen? Zunächst einmal ist zu klären um welche Arbeiten es sich handelt, handelt es sich um normale Renovierungsarbeiten, wie Tapezierarbeiten und dergleichen, ist ein Wohnrecht oder sonstiger Grundbucheintrag absolut übertrieben. Handelt es sich um Renovierungsarbeiten, die den Wert der Immobilie erhöhen, würde ich hier eine vertragliche Vereinbarung treffen, daß beim Auszug der Stiefmutter ein Betrag x an sie zu zahlen ist. Möglichst auch mit einer zeitlichen Staffelung. Ein Bad das jetzt neu ist, ist in 30 Jahren schon abgewohnt und zwar auch von der Stiefmutter.

Gruß
Tina

Soweit ich verstanden habe, ist es die Stiefmutter.

wen interssiert es ? man kann auch herrn karl arsch von nebenan ein wohnrecht einräumen…

Würdest Du einer Dir fremden Person ein lebenslanges Wohnrecht
an Deiner Immobilie einräumen?

?- ich habe aus sicht der „mutter“ geantwortet. aus sicht der „tochter“: auf keinen fall sollte sie der mutter ein wohnrecht einräumen, schließlich wird der mutter dadurch ein stärkeres recht eingeräumt und auch der verkaufswert verringert sich, besser ?

Zunächst einmal ist zu klären
um welche Arbeiten es sich handelt, handelt es sich um normale
Renovierungsarbeiten, wie Tapezierarbeiten und dergleichen,
ist ein Wohnrecht oder sonstiger Grundbucheintrag absolut
übertrieben.

übertrieben ? du kennst doch überhaupt nicht den wert eines dinglichen wohnrechts in konkret dieser situation.
was wäre, wenn gerade keine liquiden mittel zur verfügung stehen, soll dann einer „leer ausgehen“ ?

Handelt es sich um Renovierungsarbeiten, die den
Wert der Immobilie erhöhen, würde ich hier eine vertragliche
Vereinbarung treffen, daß beim Auszug der Stiefmutter ein
Betrag x an sie zu zahlen ist. Möglichst auch mit einer
zeitlichen Staffelung. Ein Bad das jetzt neu ist, ist in 30
Jahren schon abgewohnt und zwar auch von der Stiefmutter.

aus sicht der stiefmutter ist die verabredung eines entgelts in geld natürlich schlechter…

wen interssiert es ?

Die Stieftochter!

man kann auch herrn karl arsch von

nebenan ein wohnrecht einräumen…

Machen kann man vieles, wenn man denn möchte.

Würdest Du einer Dir fremden Person ein lebenslanges Wohnrecht
an Deiner Immobilie einräumen?

?- ich habe aus sicht der „mutter“ geantwortet.

Man sollte aber nicht aus der Sicht „einer Partei“ antworten, sondern neutral.

aus sicht der

„tochter“: auf keinen fall sollte sie der mutter ein wohnrecht
einräumen, schließlich wird der mutter dadurch ein stärkeres
recht eingeräumt und auch der verkaufswert verringert sich,
besser ?

Gut wäre es Du hättest beide Seiten beleuchtet, sowohl die Vor- und Nachteile für alle beteiligten Personen, dann wäre Dein Rat hilfreich gewesen. Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht ist ein sehr einschneidender Schritt, der wohl überlegt sein will und nicht ohne die Zustimmung beider Parteien rückgängig zu machen ist. Unter Umständen können hier weitreichende Probleme auftreten, all dies sollte man vorher abwägen.

Zunächst einmal ist zu klären
um welche Arbeiten es sich handelt, handelt es sich um normale
Renovierungsarbeiten, wie Tapezierarbeiten und dergleichen,
ist ein Wohnrecht oder sonstiger Grundbucheintrag absolut
übertrieben.

übertrieben ? du kennst doch überhaupt nicht den wert eines
dinglichen wohnrechts in konkret dieser situation.

Aber Du schon? Ich habe aber schon mehrfach Erfahrung mit Wohnrechten gemacht und würde aus dieser Erfahrung niemanden ein Wohnrecht einräumen, es sei denn der Wohnberechtigte hätte mir sein Eigentum geschenkt.

was wäre, wenn gerade keine liquiden mittel zur verfügung
stehen, soll dann einer „leer ausgehen“ ?

Handelt es sich um Renovierungsarbeiten, die den
Wert der Immobilie erhöhen, würde ich hier eine vertragliche
Vereinbarung treffen, daß beim Auszug der Stiefmutter ein
Betrag x an sie zu zahlen ist. Möglichst auch mit einer
zeitlichen Staffelung. Ein Bad das jetzt neu ist, ist in 30
Jahren schon abgewohnt und zwar auch von der Stiefmutter.

aus sicht der stiefmutter ist die verabredung eines entgelts
in geld natürlich schlechter…

Die Stiefmutter bewohnt die Immobilie mietfrei. Vielleicht sollte man sich mal überlegen was sie für eine vergleichbare Wohnung für Mietausgaben sparen würde.

Gruß
Tina

Würdest Du einer Dir fremden Person ein lebenslanges Wohnrecht
an Deiner Immobilie einräumen?

?- ich habe aus sicht der „mutter“ geantwortet.

Man sollte aber nicht aus der Sicht „einer Partei“ antworten,
sondern neutral.

[das ist natürlich sehr lebensnah…]

wenn im sachverhalt folgendes geschildert ist:
„Nun war der erste Vorschlag eine Grundbucheintragung wobei die Tochter dies nicht will da das irgendwelche nachteile hätte! Welche Nachteile hätte dies denn und was wären alternativen dazu? Die Tochte sagt ausserdem grundsätzlich ja zu dem ganzen aber nur das Grundbuch stört sie.“

dann erfolgt die schilderung aus sicht der „mutter“ (das erkennt man bereits daran, dass von „irgendwelchen nachteilen“ die rede ist, die hier nicht wiedergegeben wurden, was aber bei einer argumentation aus sicht der tochter der fall gewesen wäre.) und nicht aus der sicht der tochter. daher kommt es nicht darauf an, was die tochter will, sondern wie die „mutter“ am besten ihr ziel erreicht…
(die tochter wird kaum sagen, „das will ich nicht, weil das IRGENDWELCHE NACHTEILE hätte“ und fragt dann in einem online-forum, „welche nachteile sind das überhaupt(, auf die ich mich ohne jegliche vorstellung berufe)?“; man wird nur dann in dieser weise argumentieren, wenn man sich irgendeine vorstellung über mögliche nachteile gemacht hat…)

Ein im Grundbuch eingetragenes
Wohnrecht ist ein sehr einschneidender Schritt, der wohl
überlegt sein will und nicht ohne die Zustimmung beider
Parteien rückgängig zu machen ist.

tzz… natürlich ist es einschneidend, weil es als dingliches recht absolute wirkung entfaltet…
die löschungsbewilligung ist außerdem eine einseitge willenserklärung. Der Berechtigte kann natürlich jederzeit einseitig seine rechte aufgeben, indem er seine Löschung im Grundbuch bewirkt.
(sonst würde der berechtigte schlechter stehen als bei einer bloß schuldrechtlichen abrede, bei der er verzichten kann…)

übertrieben ? du kennst doch überhaupt nicht den wert eines
dinglichen wohnrechts in konkret dieser situation.

Aber Du schon?

sag mal, kannst du nicht lesen ? aus dem sachverhalt ist für niemanden erkennbar, welchen wert ein eingeräumtes recht hätte…

Ich habe aber schon mehrfach Erfahrung mit
Wohnrechten gemacht und würde aus dieser Erfahrung niemanden
ein Wohnrecht einräumen, es sei denn der Wohnberechtigte hätte
mir sein Eigentum geschenkt.

glückwunsch, dann hast du es jetzt wohl das erste mal mit einem dinglichen wohnrecht zu tun…

Die Stiefmutter bewohnt die Immobilie mietfrei. Vielleicht
sollte man sich mal überlegen was sie für eine vergleichbare
Wohnung für Mietausgaben sparen würde.

vielleicht sollte man sich mal überlegen, dass es keine etgeltung in geld sein muss ?

[das ist natürlich sehr lebensnah…]

Dies hier ist ein Expertenforum und nicht „Wünsch Dir was“

wenn im sachverhalt folgendes geschildert ist:
„Nun war der erste Vorschlag eine Grundbucheintragung wobei
die Tochter dies nicht will da das irgendwelche nachteile
hätte! Welche Nachteile hätte dies denn und was wären
alternativen dazu? Die Tochte sagt ausserdem grundsätzlich ja
zu dem ganzen aber nur das Grundbuch stört sie.“

dann erfolgt die schilderung aus sicht der „mutter“ (das
erkennt man bereits daran, dass von „irgendwelchen nachteilen“
die rede ist, die hier nicht wiedergegeben wurden, was aber
bei einer argumentation aus sicht der tochter der fall gewesen
wäre.) und nicht aus der sicht der tochter. daher kommt es
nicht darauf an, was die tochter will, sondern wie die
„mutter“ am besten ihr ziel erreicht…

Nein, meiner Meinung nach kommt es darauf an, neutral Alternativen (nach denen hier ja nun auch ausdrücklich gefragt wird) anzubieten, mit der BEIDE Seiten leben können.

(die tochter wird kaum sagen, „das will ich nicht, weil das
IRGENDWELCHE NACHTEILE hätte“ und fragt dann in einem
online-forum, „welche nachteile sind das überhaupt(, auf die
ich mich ohne jegliche vorstellung berufe)?“; man wird nur
dann in dieser weise argumentieren, wenn man sich irgendeine
vorstellung über mögliche nachteile gemacht hat…)

Es tut doch rein gar nichts zur Sache wer hier frag, lies Dir doch einfach die Fragen in aller Ruhe nochmal durch.

Ein im Grundbuch eingetragenes
Wohnrecht ist ein sehr einschneidender Schritt, der wohl
überlegt sein will und nicht ohne die Zustimmung beider
Parteien rückgängig zu machen ist.

tzz… natürlich ist es einschneidend, weil es als dingliches
recht absolute wirkung entfaltet…
die löschungsbewilligung ist außerdem eine einseitge
willenserklärung. Der Berechtigte kann natürlich jederzeit
einseitig seine rechte aufgeben, indem er seine Löschung im
Grundbuch bewirkt.

Der Berechtigte ja, aber nicht der, der das Wohnrecht eingeräumt hat, und genau diese Person hat in unserem Fall Bedenken.

Ich habe aber schon mehrfach Erfahrung mit
Wohnrechten gemacht und würde aus dieser Erfahrung niemanden
ein Wohnrecht einräumen, es sei denn der Wohnberechtigte hätte
mir sein Eigentum geschenkt.

glückwunsch, dann hast du es jetzt wohl das erste mal mit
einem dinglichen wohnrecht zu tun…

Nein, Du etwa? Um es mal mit den Worten meines Ausbilders während meiner Lehrzeit als Rechtsanwaltsgehilfin auszudrücken: „nur ein Idiot läßt ohne Not ein Wohnrecht für Nichtverwandte Personen auf sein Eigentum eintragen und mindert so den Wert seiner Immobilie“

Die Stiefmutter bewohnt die Immobilie mietfrei. Vielleicht
sollte man sich mal überlegen was sie für eine vergleichbare
Wohnung für Mietausgaben sparen würde.

vielleicht sollte man sich mal überlegen, dass es keine
etgeltung in geld sein muss ?

Sondern?

Nun war der erste Vorschlag eine Grundbucheintragung wobei die Tochter dies nicht will da das irgendwelche nachteile hätte! Welche Nachteile hätte dies denn und was wären alternativen dazu?

  • die Tochter kann bis zum Ablauf des Wohnrechtes (idR Tod des Berechtigten) weder selbst bewohnen, noch vermieten und nur mit deutlichem Verlust verkaufen, falls sich überhaupt ein Käufer finden sollte.

  • der Wert der Immobilie wird deutlich gemindert

Um nur mal die wichtigsten Punkte zu nennen. Alternativ wäre eine Abgeltung, wie ich und andere bereits beschrieben haben.

Gruß
Tina

Deine Art zu beleidigen zeigt, das Du keine Ahnung von der Materie hast, denn nur wer nicht durch sachlich kompetenten Vortrag argumentieren kann, ergießt sich in Beleidigungen. Du kannst ja noch nicht mal auf Fragen antworten. Auf Dein Niveau werde ich mich nicht herabbegeben. Ich erachte Dein Posting als Verstoß gegen die Nettiquette und werde mich an die MOD´s dieses Brettes wenden.

Mutter? Stiefmutter? - weder noch!
Hallo,

Soweit ich verstanden habe, ist es die Stiefmutter.

dann hast Du irgendwas falsch verstanden oder Du kennst die Defi von „Stiefmutter“ nicht.

Gruß Gudrun

Weil dies hier die erste fiktive frage ist die ich geschrieben
habe und da eben so was ändern musste =)

Diese Antwort verstehe ich auch nicht.

Was wäre denn so schwer gewesen, die Frage mit

„eine Frau und ein Mann leben unverheiratet zusammen in einem Haus. Das Haus gehört der Tochter des Mannes, der Mann hat dort ein lebenslanges Wohnrecht“

zu stellen, anstatt mit „eine Mutter“ eine mitleidserheischende(!) Verwirrung zu stiften.
Ob die Frau biologisch Mutter ist oder nicht, spielt in diesem fiktiven Sachverhalt überhaupt keine Rolle.

Gruß Gudrun

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Hi,

doch ich kenne die Defi von Stiefmutter schon, ich habe vergessen das ich das eigentlich in Anführungszeichen setzen wollte um hervorzuheben, daß es nicht die leibliche Mutter ist.

Sorry, und danke für Deinen Hinweis, ich werd beim nächsten Mal besser aufpassen!

Gruß
Tina