[das ist natürlich sehr lebensnah…]
Dies hier ist ein Expertenforum und nicht „Wünsch Dir was“
wenn im sachverhalt folgendes geschildert ist:
„Nun war der erste Vorschlag eine Grundbucheintragung wobei
die Tochter dies nicht will da das irgendwelche nachteile
hätte! Welche Nachteile hätte dies denn und was wären
alternativen dazu? Die Tochte sagt ausserdem grundsätzlich ja
zu dem ganzen aber nur das Grundbuch stört sie.“
dann erfolgt die schilderung aus sicht der „mutter“ (das
erkennt man bereits daran, dass von „irgendwelchen nachteilen“
die rede ist, die hier nicht wiedergegeben wurden, was aber
bei einer argumentation aus sicht der tochter der fall gewesen
wäre.) und nicht aus der sicht der tochter. daher kommt es
nicht darauf an, was die tochter will, sondern wie die
„mutter“ am besten ihr ziel erreicht…
Nein, meiner Meinung nach kommt es darauf an, neutral Alternativen (nach denen hier ja nun auch ausdrücklich gefragt wird) anzubieten, mit der BEIDE Seiten leben können.
(die tochter wird kaum sagen, „das will ich nicht, weil das
IRGENDWELCHE NACHTEILE hätte“ und fragt dann in einem
online-forum, „welche nachteile sind das überhaupt(, auf die
ich mich ohne jegliche vorstellung berufe)?“; man wird nur
dann in dieser weise argumentieren, wenn man sich irgendeine
vorstellung über mögliche nachteile gemacht hat…)
Es tut doch rein gar nichts zur Sache wer hier frag, lies Dir doch einfach die Fragen in aller Ruhe nochmal durch.
Ein im Grundbuch eingetragenes
Wohnrecht ist ein sehr einschneidender Schritt, der wohl
überlegt sein will und nicht ohne die Zustimmung beider
Parteien rückgängig zu machen ist.
tzz… natürlich ist es einschneidend, weil es als dingliches
recht absolute wirkung entfaltet…
die löschungsbewilligung ist außerdem eine einseitge
willenserklärung. Der Berechtigte kann natürlich jederzeit
einseitig seine rechte aufgeben, indem er seine Löschung im
Grundbuch bewirkt.
Der Berechtigte ja, aber nicht der, der das Wohnrecht eingeräumt hat, und genau diese Person hat in unserem Fall Bedenken.
Ich habe aber schon mehrfach Erfahrung mit
Wohnrechten gemacht und würde aus dieser Erfahrung niemanden
ein Wohnrecht einräumen, es sei denn der Wohnberechtigte hätte
mir sein Eigentum geschenkt.
glückwunsch, dann hast du es jetzt wohl das erste mal mit
einem dinglichen wohnrecht zu tun…
Nein, Du etwa? Um es mal mit den Worten meines Ausbilders während meiner Lehrzeit als Rechtsanwaltsgehilfin auszudrücken: „nur ein Idiot läßt ohne Not ein Wohnrecht für Nichtverwandte Personen auf sein Eigentum eintragen und mindert so den Wert seiner Immobilie“
Die Stiefmutter bewohnt die Immobilie mietfrei. Vielleicht
sollte man sich mal überlegen was sie für eine vergleichbare
Wohnung für Mietausgaben sparen würde.
vielleicht sollte man sich mal überlegen, dass es keine
etgeltung in geld sein muss ?
Sondern?
Nun war der erste Vorschlag eine Grundbucheintragung wobei die Tochter dies nicht will da das irgendwelche nachteile hätte! Welche Nachteile hätte dies denn und was wären alternativen dazu?
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die Tochter kann bis zum Ablauf des Wohnrechtes (idR Tod des Berechtigten) weder selbst bewohnen, noch vermieten und nur mit deutlichem Verlust verkaufen, falls sich überhaupt ein Käufer finden sollte.
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der Wert der Immobilie wird deutlich gemindert
Um nur mal die wichtigsten Punkte zu nennen. Alternativ wäre eine Abgeltung, wie ich und andere bereits beschrieben haben.
Gruß
Tina