Guten Tag,ein fiktiever fall:
vor jahren einen erbverzichtsvertrag mit kindern(3) beim notar gemacht.2 davon wurden ausgezahlt, einer erbt das haus nach beiderseitigem versterben.alle haben unterschrieben. 1kind und ehegatte mitlerweile verstorben.der, der das haus erbt hat schon viel geld investiert.möchte ihn schon jetzt als eigentümer eintragen lassen. was kann man machen, damit er nicht auf das ableben warten muß?
Zum Notar gehen, im das Haus überschreiben und sich selbst ggf ein Wohnrecht eintragen lassen, wäre theoretisch möglich, aber es gibt auch noch andere Varianten. Dann hätte fiktives Kind bereits das Eigentum und keine Probleme, wenn Elternteil 2 versterben sollte, was wir doch ned hoffen.
Gruß Tom