Hallo liebe Forensi,
wenn einem beim Nachlassgericht der Erbschein erteilt wurde, kann man dann eigentlich direkt am gleichen Tag zum Grundbuchamt wandern – ist ja wohl auch beim Amtsgericht - und die Grundbucheintragung unmittelbar beantragen oder ist das eine irrige Annahme und die Geschichte dauert viel länger. Müssen alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft erscheinen oder kann einer für alle die Grundbucheintragung beantragen.
Gruß Ev228537
wenn einem beim Nachlassgericht der Erbschein erteilt wurde,
kann man dann eigentlich direkt am gleichen Tag zum
Grundbuchamt wandern – ist ja wohl auch beim Amtsgericht - und
die Grundbucheintragung unmittelbar beantragen
Die Grundbuchberichtigung kann unmittelbar beantragt werden. Es reicht der Antrag eines Miterben aus.
ml.
Die Frage ist, was beantragt werden soll.
vnA
Die Berichtigung des Grundbuchs. Mit Rechtskraft des Erbscheins ist das GB unrichtig geworden.
Gruß,
Oskar
Ich meine natürlich, mit dem Erbfall wird das GB unrichtig, sorry.
Gruß,
Oskar
Das ist schon klar.
Wenn statt der verstorbenen Erbtante Erna, die Erbengemeinschaft eingetragen werden soll, dann ist das schon ok. Wenn aber Neffe Gierig sich sofort alleine eintragen lassen will und Miterbe Hein Blöd davon nichts weiß, dann wird’s schwierig.
vnA
Hallo,
Wenn statt der verstorbenen Erbtante Erna, die
Erbengemeinschaft eingetragen werden soll, dann ist das schon
ok. Wenn aber Neffe Gierig sich sofort alleine eintragen
lassen will und Miterbe Hein Blöd davon nichts weiß, dann
wird’s schwierig.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Rechtspflegerin den Neffen Gierig als Alleineigentümer einträgt, wenn er nur mit dem Erbschein antanzt, auf dem auch sein Cousin Hein eingetragen ist. Und wenn er ihr noch so viele nette Geschichten erzählt …
Gruß
Jörg Zabel
Die Frage ist, was beantragt werden soll.
Eingetragen werden soll die Grundbuchberichtigung. Grundbuchberichtigung heißt die Eintragung aller Erben in Erbengemeinschaft auf Basis eines Erbnachweises in der Form des § 35 GBO.
ml.