Guten Tag,
Wenn ich mein Haus verkaufe,muss dies ja über ein Notar gehen.Das ist mir klar.
Nun meine frage:
darf der Notar erst nach Zahlung des Kaufpreises die Grundbucheintragung freigeben oder wird der Käufer schon in das Grundbuch eingetragen, auch wenn ich mein Geld noch nicht habe.
Wer kann mir da eine Antwort geben
Gruss Thomas
darf der Notar erst nach Zahlung des Kaufpreises die Grundbucheintragung freigeben
Das hängt u.a. davon ab, was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Als Verkäufer würde ich es nicht akzeptieren, dass der Käufer ins Grundbuch kommt, bevor er bezahlt hat.
oder wird der Käufer schon in
das Grundbuch eingetragen, auch wenn ich mein Geld noch nicht habe.
Normalerweise nicht.
Moin,
auch wenn ich mein Geld noch nicht
habe.
da in D eine ziemlich weitgehende Vertragfreiheit besteht, kann so was im Kaufvertrag so geregelt werden. Es ist aber sehr untypisch und ich würde mich als Verkäufer auf keinen Fall darauf einlassen. Das Risiko wäre mir schlicht zu groß.
Gandalf
Hallo,
der übliche Weg ist, zunächst mal eine Auflassungsvormerkung einzutragen. Die signalisiert: Da kommt in Kürze ein Eigentümerwechsel, und wird jeden Dritten abschrecken einen parallelen Vertrag mit dem Verkäufer abzuschließen. Dann macht der Käufer den Zahlemann, und belegt dem Notar die Zahlung. Der stellt daraufhin den Antrag auf Eintragung des neuen Eigentümers.
Gruß vom Wiz