weiß jemand, ob die Möglichkeit besteht, bei einem Immobilienverkauf die Eintragung des Käufers ins Grundbuch schon vor der Zahlung zu veranlassen?
Wenn z.B. eine Immobilie per notarieller Beurkundung/Kaufvertrag verkauft wird, kann dann als Zahlungstermin im Vertrag ein Jahr später vereinbart werden, ohne dass eine sofortige Grundbucheintragung des Käufers verhindert wird?
Danke für Ihre Antwort, auch wenn ich inhaltlich das Gegenteil hoffe…
Natürlich erscheint mir die Sache auch etwas ungewöhnlich,
aber im Sinne der Vertragsfreiheit müsste es ja eigentlich möglich sein, so etwas umzusetzen. Dieser Zwiespalt macht die Frage ja gerade interessant.
Es ist nicht möglich. Denn dann würde schon fast eine Sittenwidrigkeit begangen. Das hat auch nichts mehr mit „freier“ Vertragsgestaltung zu tun. Hiervor ist ganz klar der Verkäufer zu schützen!
Denn ein Immobilienbesitz stellt einen zu hohen Wert dar, als das man ihn leichtfertig in dieser Form (ver-)kaufen kann.
Denn wenn einmal die Eigentumsumschreibung vollzogen ist, ist es ein zu hoher Aufwand, dies wieder rück abzuwickeln. Von möglichen, zwischenzeitlich eingetragenen Hypotheken, Rechten zugunsten Dritter usw. mal ganz abgesehen.
Es wird sich wohl kein Notar bereit erklären, einen solchen „Vertrag“ zu beurkunden. Und das ist auch gut so!
bei dieser Fragestellung würden sich sicherlich bei einem Notar die Haare sträuben. Als objektiver Notar wird er dem Verkäufer einer Liegenschaft dringendst davon abraten, einen Gundstückskaufvertrag zu unter-
schreiben, in dem die Eigentumsumschreibung vor Zahlung des Kaufpreises vereinbart ist. Der Vorbehalt der Eigentumsumschreibung ist ja gerade die Sicherheit des Verkäufers, um die entsprechende Gegenleistung (Kaufpreis) zu erhalten.
Für den Käufer kann als entsprechende Sicherheit zur Eigentumsübertragung die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden.
Ich denke, dass kein Notar diese Konstellation in einem Kaufvertrag notariell beurkunden wird.
weiß jemand, ob die Möglichkeit besteht, bei einem
Immobilienverkauf die Eintragung des Käufers ins Grundbuch
schon vor der Zahlung zu veranlassen?
Wenn z.B. eine Immobilie per notarieller
Beurkundung/Kaufvertrag verkauft wird, kann dann als
Zahlungstermin im Vertrag ein Jahr später vereinbart werden,
ohne dass eine sofortige Grundbucheintragung des Käufers
verhindert wird?