Hallo zusammen,
weiß jemand, ob die Möglichkeit besteht, bei einem Immobilienverkauf die Eintragung des Käufers ins Grundbuch schon vor der Zahlung zu veranlassen?
Wenn z.B. eine Immobilie per notarieller Beurkundung/Kaufvertrag verkauft wird, kann dann als Zahlungstermin im Vertrag ein Jahr später vereinbart werden, ohne dass eine sofortige Grundbucheintragung des Käufers verhindert wird?
Vielen Dank!