Hallo, ich habe eine frage zu einem kauf . wie lange dauert es in deutschland zwischen kauf einer immobilie und dem eintrag in das grundbuch. ab wann ist der neue eigentümer rechtlich gesehen der eigentümer der immobilie? bereits mit dem kaufvertrag, der ueberweisung oder erst ab eintrag in das grundbuch?
danke fuer die antworten.
Hallo „Ludwig“,
Eigentümer des Grundstücks bist Du erst mit der Eintragung im Grundbuch (Abteilung I). Wie lange das dauert, hängt von mehreren Faktoren ab, u.U. einige Monate. Deine Rechte werden bis dahin durch eine Auflassungsvormerkung (Abt. II) geschützt, das bedeutet u.a., dass Du Rechte, die im Rang nach dieser Vormerkung eingetragen werden, nicht gegen Dich gelten lassen musst.
Freundliche Grüße
wolle