Grundbuchfallen?

moin,
person a steht mit person b zu je 50% im grundbuch. person a hat den aktiven teil beim erwerb der immobilie gespielt und traegt auch allein die finanzierung, person b steht im grundbuch, weil diese immobilie personenbezogen dadurch guenstiger wurde.

person a moechte diese immobilie nun verkaufen - sie wird ca 20% weniger, als erwartet bringen, aber ungefaehr das, was ehemals bezahlt wurde - eben durch die beteiligung von person b.

welche „rechte“/anteile stehen person b zu?

gruss
khs

Hallo,

ich glaube, hier wird ein bisschen was durcheinander gebracht.

Wenn a und b im Grundbuch stehen, dann bedeutet das einfach, dass beide zusammen zu gleichen Teilen das Eigentum an dem Grundstück haben.

Das bedingt, dass bei dem Verkauf des Grundstücks beide unterschreiben und die Auflassung erklären müssen.

Welche wirtschaftlichen und finanziellen Hintergründe das Erwerbs- und Verkaufsgeschäft hierbei haben, ist hiervon völlig unabhängig.

Oder, um die Frage zu beantworten: b steht der „Anteil“ und das „Recht“ an der Hälfte des Grundstücks zu. Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß
Dea

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