Grundbuchnachtrag für Wohnung wie teuer?

Hallo, Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe vor einem Jahr eine Wohnung für 155.000 Euro gekauft und nun möchte ich meinen Freud in Grundbuch nachtragen lassen. Was kommen da für kosten auf mich zu??? Und wie teuer wird das?

Danke im vorraus!!

Milli.

Hallo Milli,
es kommt drauf an, zu wie viel Anteil dein Freund ins Grundbuch eingetragen werden soll.
Musst du mir mal schreiben, dann sehe ich Montag in meiner schlauen Tabelle nach.
Viele Grüße von der Blonden

wie zu wie viel teil? ja normal ich 50 - er 50 % sodass wir die selben rechte haben.

Danke für die schnelle Antwort!

Gruß, Milli

Guten Morgen Milli,

ich bin jetzt von der Hälfte des Kaufpreises ausgegangen, die du vor 1 Jahr bezahlt hast. Ich nehme an, der Wert der Wohnung hat sich nicht verändert.
Wenn dein Freund 1/2 bekommen soll, müsst ihr beim Notar und beim Grundbuchamt jeweils 177 € bezahlen.

Viele Grüße und viel Spaß zu zweit in der Wohnung :smile:

die Blonde

Hallöchen :smile: erst mal danke fürs schnelle Antworten.

Ja die Wohnung hat noch den selben Wert da sie noch gebaut wird, ziehen da erst in 5 Monaten ein. Der Kredit läuft nur auf mich alleine, spielt es eine Rolle bei den Grundbuchkosten? Denn ich hab am Anfang für die Notar kosten knapp 3.000 euro gezahlt, dachte jetzt das es wieder auf die Summe rauskommen würde?

Liebe Grüße, Milli.

Dann schau doch mal in die Kostenrechnung vom letzten Jahr. Da muss ja drinstehen, wofür du was bezahlt hast.
Damals ist aber auch von den vollen 155.000 € ausgegangen worden. Außerdem musst du dieses Mal keine Auflassungsvormerkung eintragen lassen - es sei denn, ihr wollt das so. Und ne Grundschuld ist wahrscheinlich auch schon drin. Man muss halt für jede Eintragung bezahlen - beim Notar und beim Grundbuchamt.

LG von der Blonden

Aber auch ohne diese Auflassungsvormerkung haben wir dann die selben Rechte an der Wohnung oder? Hat mich nur gewundert das man nur zwei mal 177euro zahlen muss. Und das wars wirklich was an Kosten anfällt? :smile: Bin total begeistert :smile:))

Hallo,

an Kosten kommen

  • Beurkundungsgebühr für Schenkungs- bzw. Kaufvertrag
  • Eintragungsgebühr Grundbuch
  • ggfs. Schenkungs- o. ä. Steuer

auf Euch zu.

Zu erstgenannten kann ich keine Zahlen nennen, hier hilft aber ein Anruf beim Notar der Wahl.

Letzteres ist von der persönlichen Situation abhängig.

Viele Grüße

Günter

Die Auflassungsvormerkung ist nur als Sicherheit für den Käufer da, damit der Verkäufer nicht doppelt verkaufen kann.
Die Gebühren von 177 €, die ich dir genannt habe, sind die Eintragungskosten beim Grundbuchamt.
Beim Notar müssten die gleichen Gebühren entstehen; allerdings weiß ich nicht, was man außerhalb noch so für Kosten hat - Finanzamt und so.
Du sagtest ja, dass du letztes Jahr 3.000 € gezahlt hast. Wofür hast du die Kosten denn gezahlt? Was steht alles auf der Rechnung?

Weißt du zufällig was an Beurkundungsgebühr für Schenkungs- bzw. Kaufvertrag anfällt? oder ist das in den 177euro enthalten?

Hälfte meiner Kosten waren sicherlich nur „verwaltungsgebühren“, da mir für jeden Brief den ich bekommen hab vom Notar „verwaltungsgebühren und Auslagen“ berechnet wurden.

Also, mit allem „drum und dran“ kannste wohl mit ca. 10 % vom Kaufpreis rechnen - müssten dann 775 € sein (inkl. Steuern usw.)

Hallo,

hab’ da noch was gefunden:

http://finanzcheck-grundbuch.fazfinance.net/rechner2…

Vielleicht hilft das ja weiter.

Viele Grüße

Günter

Wegen Abwesenheit habe ich erst heute die Anfrage lesen können. Ist sie noch aktuell? Wenn ja, dann bitte Echo an mich und Frage wiederholen.
H.G.