Grundbuchsache Behördendeutsch

Hallo Allerseits!
Was bedeutet folgender Satz:
Im Rahmen der Abtretung des Rechts Abt. III/6 nunmehr aufgefallen, dass bei dem Recht III/6 der Briefausschluss nicht eingertagen wurde. Eine Berichtigung ist nicht möglich der damals gestellte Antrag gilt als erledigt. Es ist ein Briefrecht entstanden.
???
Allu

Hallo Allerseits!
Was bedeutet folgender Satz:
Im Rahmen der Abtretung des Rechts Abt. III/6 nunmehr
aufgefallen, dass bei dem Recht III/6 der Briefausschluss
nicht eingertagen wurde. Eine Berichtigung ist nicht möglich
der damals gestellte Antrag gilt als erledigt. Es ist ein
Briefrecht entstanden.
???

Ohne ein wenig mehr Sachverhalt kann auch ich deine Frage nur mit sechs Fragezeichen beantworten.

ml.

Hallo,
es sollte genau das vermieden werden, was jetzt eingetreten ist, nämlich das Briefrecht. Eine Änderung ist nicht mehr möglich, also der Fehler kann nicht korrigiert werden.

si

Hallo,
wieso Behördendeutsch? :wink:

Hier wurde offenbar eine Grundschuld oder Hypothek abgetreten. Dabei ist aufgefallen, dass die frühere Sicherung ohne das Vorhandensein eines (z.B. Grundschuld-)brief eingetragen werden sollte (was üblich wäre), aber nicht wurde. Nun hat der neue Gläubiger ein Problem: Er kommt nicht an den vermeintlich vorhandenen Brief (so was ähnliches wie ein Schuldschein). Hier müssten die beiden Gläubiger befragt werden, was sie davon halten und ob der neue das gern korrigieren möchte.

Gruß vom
Schnabel

Lieber Schnabel,
für mich ist das wirklich Behördendeutsch.
Was weiss ich von Briefrecht und so was.
Aber es gibt ja zum GLÜCK werweisswas!
Mal schauen wie ich aus der Nummer rauskomme.
Habs ja nicht versaubeutelt.
Hast ne Idee?
Danke Allu

Und nun?
Bin ich der Edd, weil ich mich auf die „Profis“ verlassen habe?
Wenn ich meinen Job SO machen würde, hätt ich ihn längst los.
Die habens versemmelt, und jetzt ist es zu spät???
Hast du eine Idee?
Fragend Allu