Hallo,
was wäre wenn Jemand Grundstücke die mit einer Grundbuchschuld in Höhe von 50000,- DM als Schenkung bekommen hätte.
Dann wäre die Frage ob es Möglich wäre Grundstücke wieder an die Schenker
zurrück zu schenken.
was würde passieren wenn die Grundstücke im Todesfall an Jemand Anderes als den Haupterben vererbt würden.
was würde dann passieren wenn dieser das Erbe ablehnt, müsste
dann der Haupterbe dieses wieder übernehmen oder kann auch der dann den
Teil des Erbes ausschlagen ohne auf das Resterbe verzichten zu müssen.