Meine Eltern haben vor Jahren für meinen Bruder gebürgt und eine Grundbuchschuld auf Ihr Eigenheim eintragen lassen. Nun ist mein Bruder insolvent und sie wurden von einer Inkassofirma angeschrieben, die jedoch den zu zahlenden Betrag nicht bezifferte. Meine Eltern forderten daher einen aktuellen Grundbuchauszug an, in dem jedoch keine Grundschuld mehr eingetragen ist und auch keine Löschung. Vermutlich verschwand der Eintrag bei der Umstellung der Grundbücher auf EDV. Wurde er nicht übernommen, weil meine Eltern zum Zeitpunkt der Bürgschaft selbst noch nicht im Grundbuch standen, was im Nachhinein bemängelt wurde, oder ist es schlichtweg ein Übertragungsfehler? Wie sollen sie sich jetzt verhalten - bei der Behörde nachfragen oder lieber keine schlafenden Hunde wecken? Oder die Bank zur Vorlage von Belegen auffordern?
Hallo,
auch eine versehemtliche Löschung bei Umschreibung in EDV ist eine Löschung. Das Recht ist materiellrechtlich Erloschen und muss neu bewilligt werden, bzw. die Bank kann lieb darum bitten…
Ich für meinen Teil würde gar nichts machen und wie du schon sagtest „keine schlafenden Hunde wecken“.
ml.
Vielen Dank für den Rat.