Hallo Zusammen,
weiß jemand, ob es möglich ist eine Grunddienstbarkeit eintragen zun lassen, wenn beide betroffenen Grundstücke den selben Eigentümer haben.
Danke schon vor ab für die Antwort.
Viele Grüsse
Nobburg
Hallo Zusammen,
weiß jemand, ob es möglich ist eine Grunddienstbarkeit eintragen zun lassen, wenn beide betroffenen Grundstücke den selben Eigentümer haben.
Danke schon vor ab für die Antwort.
Viele Grüsse
Nobburg
Falls nicht in neuerer Zeit eine Änderung der herrschenden Rechtsauffassung eingetreten ist, dann dürften keine Bedenken gegen eine derartige Eintragung bestehen, es muss aber glaubhaft gemacht werden, dass ein Eintragungsbedürfnis besteht (z.B. dass ein Grundstück veräussert oder vererbt werden soll).