Grunddienstbarkeit bei Erbpacht

Hallo,
eine verzwickte Angelegenheit:
die Kirche vergibt ein Grundstück auf Erbpachtbasis. Dieses Grundstück wird geteilt (Flurnummer 000/1 und 000/2) damit ein DHH entstehen kann. Jeder DHH-Besitzer hat einen eigenen Erbpachtvertrag mit der Kirche.
Nun wurde dieses Grunstück über 1 Kanal (mit Revisionsschacht) für beide DHH über eine Grundstückshälfte erschlossen.

  1. Muss überhaupt eine Grunddienstbarkeit für den anderen DHH-Besitzer zur Wartung des Revisionsschachtes eingetragen werden? Schliesslich gehört keinem das Grundstück.
  2. Wer muss nun zum Notar? beide Erbpächter? der Erbpächter mit Revisionsschacht und die Kirche? der Erbpächter ohne Schacht und die Kirche?
    Danke für alle Antworten!
    dragonkidd

hi
kann versuchen das für dich rauszufinden, kann aber n paar tage dauern. kann auch gut sein, dass ichs net rausfinde, aber n versuch isses ja wert.

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hi
kann versuchen das für dich rauszufinden, kann aber n paar
tage dauern. kann auch gut sein, dass ichs net rausfinde, aber
n versuch isses ja wert.

Hi,
wäre dir sehr dankbar.
Es würde mir schon reichen wenn ich wüsste wo ich fragen kann, beim Grundbuchamtm(BY)? Notar?
dankeschön
dragonkidd

hi

wollt n kollegen fragen, der aber über osternm urlaub war. der mann kennt sich da klasse aus. jetzt is er allerdings krank und ich weiß nicht wie lange (scheint was schlimmeres zu sein.) ich persönlich bin noch in der ausbildung und kann dir in dieser frage leider nicht weiterhelfen. sorry

würd mal beim grundbuchamt anrufen, mich dumm stellen und fragen. das kostet nix und vielleicht haben die n tip an wen du dich wenden musst. bei notar oder anwalt könnten weitere kosten entstehen.

gruß

Danke für die Mühe!
grüsse
dragonkidd