Grunddienstbarkeit Kanal

Beim Kauf eines Hauses wurde das Grundstück geteilt.
Auf einem Grundstück befindet sich ein Haus, das andere ist ein leerer Bauplatz mit Scheune, welche weder über Strom noch Wasser verfügt.
Im notariellen Kaufvertrag wurde eine Grunddienstbarkeit zu
Gunsten des Grundstückes mit Haus eingetragen, da dessen Abwasserkanal über das andere Grundstück verläuft.

Es tritt nun der Fall ein, dass das Grundstück verkauft wird, jedoch nicht bebaut werden soll, und nur die Scheune genutzt wird.
Nun will der neue Eigentümer sein Abwasser (Dach/Regenwasser) in den mit Grunddienstbarkeit eingetragenen Kanal
ableiten, bzw. irgendwie eine Leitung in diesen Kanal verlegen.
(Scheune war NIE an diesen/einen Kanal angeschlossen)

Durch die Grunddienstbarkeit ist doch geregelt, dass der Kanal nur zu dem Grundstück mit Haus gehört?
Wer würde sonst eventuelle Reparaturen, Dichtheitsprüfung
etc.bezahlen?
Zudem bestehen Bedenken, dass die Arbeiten nicht professionell ausgeführt werden.
Welche Firma bzw. Behörde wäre dafür zuständig?

Durch die Grunddienstbarkeit ist doch geregelt, dass der Kanal
nur zu dem Grundstück mit Haus gehört?
Wer würde sonst eventuelle Reparaturen, Dichtheitsprüfung
etc.bezahlen?
Zudem bestehen Bedenken, dass die Arbeiten nicht professionell
ausgeführt werden.
Welche Firma bzw. Behörde wäre dafür zuständig?

es wäre natürlich hilfreich, wenn man wüsste, wie die grunddienstbarkeit ausgestaltet ist. so kann man nur spekulieren…

durch die grunddienstbarkeit wird dem begünstigten (hier: eigentümer des grundstücks mit haus) die benutzung des kanals eingeräumt, der eigentümer (des grundstücks ohne haus) unterliegt einer duldungspflicht, § 1018 bgb.
daraus folgt aber noch nicht, dass der eigentümer (des grundstücks ohne haus) den kanal nicht mitbenutzen darf. es kommt darauf an, was im grundbuch steht.

hinsichtlich der unterhaltung (§ 1021 bgb) des kanals sollte doch eine vereinbarung bestehen ? (falls nicht, wäre dies sehr kurzsichtig gewesen, kann aber nachträglich -auch im grundbuch- geregelt werden.)

Könnte es nicht auch sein, dass ein Leitungsrecht gesichert wurde, also das Recht eine eigene Leitung über das Fremdgrundstück zu legen.
Ohne Kentniss der Grunddienstbarkeit ist also alles möglich.

vnA

Hallo,

ich hoffe diese Auszüge können helfen:

…wird das Recht eingeräumt, seine Abwasser über die dem Verkäufer nach Vermessung verbleibene Restfläche in den Straßenkanal abzuleiten.Ihm wird ferner das Recht eingeräumt, die dem Verkäufer verbleibene Restfläche zu betreten…
Dem Kaufvertrag lag dann noch eine entsprechende Skizze bei.
Oder was wolltest Du hören, was wäre noch wichtig?

Wegen der Unterhaltung…für welche Seite ist es schlecht wenn da nichts genaues drin steht?

Hallo,

…wird das Recht eingeräumt, seine Abwasser über die dem
Verkäufer nach Vermessung verbleibene Restfläche in den
Straßenkanal abzuleiten.

Dem Kaufvertrag lag dann noch eine entsprechende Skizze bei.
Oder was wolltest Du hören, was wäre noch wichtig?

Ist das genau der Text aus dem kaufvertrag? Oder ergbit sich daraus noch etwas Anderes?

Wegen der Unterhaltung…für welche Seite ist es schlecht wenn
da nichts genaues drin steht?

Schwierig.
Was ist, wenn der Eigentümer des Nachbargurndstücks erklärt, daß nirgendwo festgeschrieben ist, daß die Leitung dem gehört, der das behauptet.

Unter uns:
Auch wenn man ein „starkes Rechtsverständnis“ ha, ist es oft sinnvoller, sich mit dem Nachbarn an einen Tisch zu setzen und eine Lösung zu finden, die von der Sache her tragfähig ist, egal wer hier „recht hat“.
Nichts ist schlimmer als ein jahrzehntelanger Nachbarschaftsstreit. Welchen Nachteil hat Eigentümer A, wenn Eigentümer B das Regenwasser einleitet?

Gruß
Jörg Zabel

1 Like

Hallo,

würde mich auch gerne mit meinem Nachbarn einigen, ein Gespräch ist immer besser als ein Rechtsstreit.
Es macht mir nur Sorgen dass der evtl. Anschluss unsachgemäß ausgeführt wird. Auf dem Grundstück befinden sich mehrere selber angefangene und dann aufgrund mangelnder Lust nicht mehr weitergeführte „Projekte“.
Zudem sehe ich nicht ein einen Anschluss zu gestatten, und wenn dann irgendwelche Kosten auftreten, hat die Gegenseite damit nichts zu tun. Dies wurde schon konkret geäußert.

… aber mach mich nciht nass.

Hallo,

Es macht mir nur Sorgen dass der evtl. Anschluss unsachgemäß
ausgeführt wird. Auf dem Grundstück befinden sich mehrere
selber angefangene und dann aufgrund mangelnder Lust nicht
mehr weitergeführte „Projekte“.

Das ist zunächst mal nur eine Befürchtung. Keiner hier kann beurteilen, ob diese begründet ist. Und der Anschluß wird auch keine Hexerei sein.
Was würde geschehen, wenn die Sache nicht „richtig“ ausgeführt wird? Wieviel Gefälle hat die Fläche? Auf wessen Grundstück würde das Wasser laufen? Wo läuft es jetzt hin?
Die ganze Sache sollte sich mal eine sachkundige Person „vor Ort“ ansehen.

Zudem sehe ich nicht ein einen Anschluss zu gestatten, und
wenn dann irgendwelche Kosten auftreten, hat die Gegenseite
damit nichts zu tun. Dies wurde schon konkret geäußert.

Klar ist wohl auch noch nicht, wer Eigentümer der Leitung ist. Für mich ist das noch nicht so klar.
Bitte mit ALLEN Unterlagen zur Rechtsberatung gehen. Das wird nicht die Welt kosten und ist wahrscheinlich gut angelegtes Geld.

Mit den bisher hier gegebenen Informationen komme ich mir vor wie der, der mit der Stange im Nebel stochert.

Gruß
Jörg Zabel