Beim Kauf eines Hauses wurde das Grundstück geteilt.
Auf einem Grundstück befindet sich ein Haus, das andere ist ein leerer Bauplatz mit Scheune, welche weder über Strom noch Wasser verfügt.
Im notariellen Kaufvertrag wurde eine Grunddienstbarkeit zu
Gunsten des Grundstückes mit Haus eingetragen, da dessen Abwasserkanal über das andere Grundstück verläuft.
Es tritt nun der Fall ein, dass das Grundstück verkauft wird, jedoch nicht bebaut werden soll, und nur die Scheune genutzt wird.
Nun will der neue Eigentümer sein Abwasser (Dach/Regenwasser) in den mit Grunddienstbarkeit eingetragenen Kanal
ableiten, bzw. irgendwie eine Leitung in diesen Kanal verlegen.
(Scheune war NIE an diesen/einen Kanal angeschlossen)
Durch die Grunddienstbarkeit ist doch geregelt, dass der Kanal nur zu dem Grundstück mit Haus gehört?
Wer würde sonst eventuelle Reparaturen, Dichtheitsprüfung
etc.bezahlen?
Zudem bestehen Bedenken, dass die Arbeiten nicht professionell ausgeführt werden.
Welche Firma bzw. Behörde wäre dafür zuständig?