Folgendes Problem soll zur Diskussion gestellt werden: Es wurde vor geraumer Zeit für die Einfamilienhäuser von Nachbar A und B auf Kosten von A eine gemeinsame Abwasserleitung zum Anschluss an das Abwassernetz mit mehreren Revisionsschächten gebaut.
Das Einfamilienhaus von Nachbar B wurden zwangsversteigert und
eine Baufirma, die die Grundstücke kaufte, hat auf die Grundstücke
ein 5-Familienhaus gebaut. Ein zweites 7-Familienhaus ist auf den
gleichen Grundstücken in der Entstehungsphase.
Die Baufirma hat auf dem Grundstück von Nachbar A ein Wege- und Leitungsrecht
vom Vorbesitzer „geerbt“.
Frage:
Muss Nachbar A dulden, dass die Abwässer von zukünftig 13 Familien durch
seine Abwasserleitung abgeführt werden oder könnten er von der Baufirma fordern, dass
diese über das Grundstück von Nachbar A eine eigene Abwasserleitung legt?
Das Leitungsrecht ist nach Wikipedia " ein beschränktes dingliches Recht an einem fremden Grundstück und beinhaltet das Recht, eine oder mehrere Leitunge auf dem fremden Grundstück zu verlegen und zu betreiben. Es besagt aber nicht, dass Nachbar B die von A bezahlte Leitung auch mitbenutzen darf.