Wir wollen versuchen, dass wir eine Versorgungsleitung für Fernwärme
über das Grundstück des Nachbarn zu uns legen können.
Meine Frage, was genau ist eine Grunddienstbarkeit?
Was kostet sie?
Führt sie zu einer Wertminderung des Grundstücks?
bin kein Rechtsexperte, aber mit dem Thema war ich selber schon konfrontiert.
Die Grunddienstbarkeit ist so was ähnliches wie eine Erlaubnis, die aber nicht einseitig widerrufen werden kann. Deshalb wird sie im Grundbuch eingetragen aufgrund eines notariellen Vertrages und kann nur wieder per Notar gelöscht werden.
Indirekt führt die Grunddienstbarkeit auch zu einer Wertminderung des Grundstücks, weil der Eigentümer ja nicht mehr schalten und walten kann, wie er will.
Dass der Nachbar so ohne weiteres mitmacht, kann ich mir nicht vorstellen, weil er aus dem Geschäft ja nur Nachteile hat.
In meinem persönlichen Fall habe ich dem Eigentümer des Weges, der parallel zu meinem Grundstück verläuft, das Geh- und Fahrrecht über meine Grundstücksecke eingeräumt (die Grösse der zu überfahrenden Ecke wurde genau definiert), im Gegenzug bekam ich Geh- und Fahrrecht auf dem Weg.
Also wirst Du dem Nachbarn schon irgendetwas bieten müssen, damit er bei der Sache mitspielt. Umsonst gibts heute leider nix mehr.
üblicherweise wird eine solche Grunddienstbarkeit gegen Geldrente oder eine einmalige Abfindung eingetragen. Die Kosten hierfür sind im Einzelfall zu verhandeln und richten sich nach dem Maß der Beeinträchtigung des dienenden Grundstücks. Liegt die Leitung nur knapp an einer ohnehin nicht bebaubaren Grundstücksgrenze und ist das dienende Grundstück noch nicht weiter angelegt, wird es billiger, als wenn man mitten drüber muss und die Leitung nicht überbaut werden darf, und zudem die vollständige Anlage für die Bauarbeiten entfernt und hinterher wieder hergestellt werden muss.
Versteht man sich mit seinem Nachbarn gut, und hat er keine echten Nachteile gibt es die Sache vielleicht auch umsonst oder für eine nette Einladung zum Abendessen, …
Gruß vom Wiz
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