Grundeigentum übertragen Grundeigentum zurückverlangen

Hypothese

Wenn jemand eine schenkung bsp. Teileigentum bzw. Eine wohnung vom ( der beschenkte ist zu der zeit ledig und lebt allein) Vater bekommt das notarielle festgehalten wird,der beschenkte lebt auch in der Wohnung. Wenn jetzt in den Notarunterlagen stehen würde 

,…jeder wohnungseigentümer bedarf zur ganzen oder teilweisen Veräußerung seiner eigentums zustimmung der anderen eigentümer (…)  die vorstehende bestimmung gilt nicht bei (…)  ferner nicht bei veräußerungen an Ehegatten (…)…,

Außerdem würde drin stehen,sollte der jenige es doch veräußern könnte der vater es zurückverlangen… was wäre wenn der jenige (mittlerweile verheiratet) es seiner ehefrau überträgt?  Dürfte die es danach verkaufen? Oder verstößt es auch gegen die regel? 

Wenn jetzt theoretisch noch der Schenker dem beschenkten das  Eigentum zurückverlangen will mit Begründung ,528bgb wegen verarmung, müsste die ehefrau es dann auch zurückgeben?

Ich hoffe, das Thema wie folgt verstanden zu haben:
Vater schenkt Wohnung an Sohn mit der Auflage, dass der Sohn die Wohnung ohne Zustimmung des Vaters nicht weiter verkaufen darf oder übertragen oder, oder oder,…
andernfalls die Schenkung „widerrufen“ wird.
Die Übertragung an die Ehefrau des Beschenkten kann daher nur mit Zustimmung des Schenkers (Vaters) erfolgen und auch der Verkauf der Ehefrau dann (Schwiegertochter) könnte ohne Zustimmung des Schenkers nicht wirksam werden.
Vermutlich wird der Schenker im Grundbuch entsprechenden Eintrag vornehmen lassen.
lG

Ergänzend zur Hypothese um das ganze noch besser zu verstehen schaffen wir mal eine hypothetische vorgeschichte zur vorangegangenen Hypothese -

Angenommen a will bauen und bekommt kein Geld, überredet b mitzumachen c ist eigentümer und überträgt in einer teilungserklärung a und b jeweils eine wohnung und flur dazu.

B geht mit zum notar und unterschreibt alles guten Glaubens.

A bekommt somit von der bank 120.000€ und stockt sogar ohne mit b nochmal beim notar gewesen zu sein auf 240.000€ auf
B steht noch immer in mithaftung.

Als b das ganze mal vom notar ein paar Jahre später begutachten lässt, stellt notar fest das alles zu gunsten von a geregelt wurde.

Nun will b unterlagen zum gemeinsamen Bauprojekt weil er die Vermutung hat das 60.000€ für seine nehmen wgptmat an -garage zuviel ist.

A verweigert das mit angenommener aussage , es ist a sein Kredit und b hat kein recht auf auskunft zur verwendung der gelder vom gemeinsamen Bauprojekt,

B geht zum anwalt und bekommt bestätigt das er sehr wohl auskunft hat.

Angenommen Jetzt eskaliert das ganze, a und c verbünden sich und wollen b fertig machen.

A und C schicken b ein Anwaltsschreiben worin c das vorher übertragene eigentum zurückverlangt, angenommen a und c würde eine glatte lüge rein schreiben rein Schreiben das b den c mehrfach tätlich angegriffen hat und mit dem tode bedroht hat und das c weil b sagen wir mal rein hypothetisch nicht in c seinem restaurant arbeiten will (welches für die schenkung nie bedingung war) arbeiten will nun c verarmt ist. Diese Behauptungen sind c seine einzigen möglichkeiten b die wohnung wieder wegzunehmen.

Spinnen wir mal weiter…
B ist ziemlich mit den nerven fertig da er aus der mithaftung nicht rauskommt und nun endgültig weiß das a ihn ,reingelegt, hat…

Was hätte nun b für möglichkeiten?
A und C haben sich verbündet und es steht aussage a+c gegen b.

Rein hypothetisch, b hat keinerlei unterlagen außer den notariellen zur eigentumsverteilung,zur mithaftung -notarielle festgehalten wofür a die gelder verwendet,
b steht im Grundauch für seine schenkung,
b steht in mithaftung aber a ist Kreditnehmer

In der hypothetischen Geschichte sieht man nun das b der betrogene ist.
Hypothetisch hat b 2Kinder und eine ehefrau, hypothetisch braucht b dringend Hilfe!

Hi,

rein hypothetisch sollte sich b umgehend an einen fachkundigen Anwalt wenden - rein praktisch auch.

Das Thema ist nichts, was sich hier in einem anonymen Forum klären lassen würde, in dem auch viele Laien schreiben.

Zumal die Angaben doch etwas wirr sind. Es erschließt sich mir nicht, welche Mithaftung nun B hat, wenn er doch Eigentum übertragen hat? In vielen Fällen ist es in Schenkungsverträgen so geregelt, das eine Belastung des Geschenkes nicht ohne Zustimmung des Schenkers möglich ist, ebenso ist dann meist eine Rückfallklausel eingebaut.

Der fiktive B nehme also alle relevanten Unterlagen und begebe sich direkt zu einem Anwalt seines Vertrauens. Gerade bei solchen Verträgen ist eine vollständige Vorlage Voraussetzung für eine richtige Beratung.

Gruß
Tina

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Hallo,

Hypothese …

B ist schon beim Anwalt, Anwalt hat von a unterlagen zur einsicht über das verwendete Geld des Kredites gefordert und a hat nun mit lüge ,Todes-Drohung, geantwortet und das b keine rechte hat unterlagen zu fordern.

Nehmen wir an um auf die frage zu antworten -

Wie gesagt a wollte bauen hat b überredet…

B hat notarielle sich verpflichtet den Kredit von a hälftig mitzuzahlen

B bekam dafür eine ,garage,

Wobei a sämtliches Geld verwaltet hat und b eben keinerlei einsicht gewährt wird wofür nun eigentlich das angenommen darlehen verwendet wurde, b weiß deshalb auch nur das er zahlungspflichtig ist,b steht also in mithaftung.

C hat notarielle eine übertragung einer fiktiven wohnung im OG getätigt. Wobei in den angenommenen unterlagen nichts von einer schenkung steht.

Hallo,

Hypothese …

B ist schon beim Anwalt, Anwalt hat von a unterlagen zur
einsicht über das verwendete Geld des Kredites gefordert und a
hat nun mit lüge ,Todes-Drohung, geantwortet und das b keine
rechte hat unterlagen zu fordern.

Hi,

dann sollte man die Angelegenheit dem Anwalt überlassen. Der Fall ist viel zu komplex um ihn hier beantworten zu können, zumal man gerade bei solchen Verträgen die Vertragsgestaltung in ihrer Gesamtheit kennen muß um die rechtliche Situation beurteilen zu können.

Wie gesagt a wollte bauen hat b überredet…

B hat notarielle sich verpflichtet den Kredit von a hälftig
mitzuzahlen

B bekam dafür eine ,garage,

Wobei a sämtliches Geld verwaltet hat und b eben keinerlei
einsicht gewährt wird wofür nun eigentlich das angenommen
darlehen verwendet wurde, b weiß deshalb auch nur das er
zahlungspflichtig ist,b steht also in mithaftung.

C hat notarielle eine übertragung einer fiktiven wohnung im OG
getätigt. Wobei in den angenommenen unterlagen nichts von
einer schenkung steht.

Zumal die Aussagen hier immer verworrener werden…

Gruß
Tina

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Das stimmt Tina,da haben sie wohl recht… es ist zu umfangreich, ,die hypothese, sollte eigentlich nur um dieses rückverlangungs klausel gehen, welche sich ja hypothetisch wiederruft… trotzdem danke!

Die genannte Klausel scheint sich aus den „Gemeinschaftsbestimmungen“ der Teilungserklärung zu ergeben, also nicht aus dem Schen kungsvertrag. Dieses erlese ich aus dem Text und der Logik. Denn hiernach ist die Zustimmung „… der anderen Eigentümer“ erforderlich. Diese gibt´s nur in der Gemeinschaft, und wohl nicht bei der betroffenen Wohnung, da sie einem einzelnen Eigentümer gehört.
Der 528 gilt auch gegenüber der Ehefrau.

Hallo alle!!!

Ich versuche den Sachverhalt nun nochmal so detailiert wie möglich, natürlich rein Hypothetisch, von Anfang an zu beschreiben, da ich offensichtlich die ganze Hypothese zu verwirrend geschrieben habe…

Also hier die rein erfundene Hypothese:

Wir gehen mal von folgender, rein erfundener, Situation aus.

Im Jahr 2007 hat Bruder B (damals noch unverheiratet; Hochzeit August 2008) seinem Bruder A blind vertraut. Ein gemeinsames Bauprojekt wurde geplant. Verheirateter Bruder A bekam bei der Bank zusammen mit seiner Frau alleine keinen ausreichend hohen Hypotheken-Kredit. Er hat Bruder B dazu überredet, sich notariell zu verpflichten, die Hälfte der Zins- und Tilgungsraten für einen Kredit über 120.000,00€ zu übernehmen. Alleiniger Kreditnehmer sollten aber Bruder A und dessen Ehefrau sein.

In blindem Vertrauen hat Bruder B dem zugestimmt und beim Notartermin die entsprechende Urkunden unterschrieben.

Angenomme Hypothese Beim Notar -

Der Vater C Überträgt Bruder A von seinem Haus die Wohnung im OG (Vater C selbst bewohnt mit Ehefrau Wohnung UG) und hälftig das Grundstück.

Der Vater C Überträgt Ebenso von seinem Nachbarhaus, das auf dem selben Grundstück steht (im UG Restaurant ), Bruder B Wohnung im OG und die andere hälfte des Grundstückes.

Angenommen im Notarvertrag seht geschrieben:

§3 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

  1. Für das Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, soweit nicht in folgenden etwas anders bestimmt ist, ergänzend die Vorschriften über die Gemeinschaft, §§ 741 ff. BGB und die folgenden Bestimmungen.

2.Jeder Wohnungseigentümer bedarf zur ganzen oder teilweisen Veräußerung seines Wohneigentums der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer. Die Vorstehende Bestimmung gilt nicht für den Fall der Veräußerung des Wohnungseigentums im Wege der Zwangsvollstreckung, durch den Insolvenzverwalter oder den teilenden Eigentümer, ferner nicht bei Veräußerung an den Ehegatten und deren Abkömmlinge sowie deren Ehegatten.

Angenommen es wurde notariell festgelegt, dass mit dem Kredit auf dem gemeinsamen, gerade erwähnten, Grundstück (im EG) eine Garageneinheit erstellt wird (7 Kfz- Stellpätze + Werkstatt + Abstellflächen), ohne dass eine genaue Aufteilung der Fläche vorgenommen wurde (jedem Bruder gehören also 50%).

Angenommen Außerdem wurde notariell festgelegt, dass mit dem Kredit Bruder B seine Wohnung renoviert wird (die er übertagen bekommen hat) und dass Bruder A auf die Garageneinheit (im OG) eine neue Wohnung baut mit Übergang zur voher übertragenen Wohnung)

Letztendlich wurde dann auch die gemeinsame Einfahrt gepflastert.

Eine genaue Festlegung über die Verteilung der jeweiligen Beträge wurde nicht vorgenommen.

Im darauffolgenden Jahr war eine Kreditaufstockung notwendig, da die Baukosten (für die Wohnung des Bruders A) den Kreditrahmen sprengten.

Bruder A legte Bruder B damals ein Schreiben vor (zwischen Tür und Angel), welches Bruder B unterschreiben sollte und das hat Bruder B (in blindem Vertrauen) auch getan.

Einen Durchschlag davon hat Bruder B nicht erhalten und kann sich auch nicht erinnern, was in dem Schreiben stand.

Bruder B vermutet heute, dass es sich um ein Schreiben zur Kreditaufstockung handelte.

Bruder B hat zu keinem Zeitpunkt bei einer Bank oder einem Notar weitere Verpflichtungen unterschrieben.

Nachdem Bruder B 5 Jahre später für eine Behörde als Nachweis seiner monatlichen finanziellen Belastungen die Hypotheken-Jahres-Kontoauszüge vom Bruder A anforderte (hart erkämpft) stellte Bruder B fest, dass der aktuelle Kredit sich nun über 235 Tsd€ beläuft !!!

Bruder B bekommt von seinem Bruder A trotz mehrfacher Aufforderung KEINERLEI Unterlagen zu dem (ca. 2010 vollständig fertiggestellten) gemeinsamen Bauprojekt!

Bruder A lehnt die Übergabe mit dem Hinweis ab, dass Bruder B ja kein Kreditnehmer sei.

Auch hat Bruder B zu den bisher aufgelaufenen Baukosten keine detailierte nachprüfbare Aufstellung bekommen; lediglich eine Liste mit Einzelsummen (u.a. 9x „Barzahlung“ über insgesamt 23850€).

Somit ist es Bruder B nicht möglich, die Verwendung der Kreditsumme nachzuprüfen (Bruder B ist sich 100%-ig sicher, dass erheblich mehr Geld in Bruder A seine Wohnung geflossen ist, als Bruder B für die Renovierung seiner Wohnung bekommen hat da Bruder A seine Wohnunh über 300m2 groß ist).

Bisher hat Bruder B „seinen Anteil“ pünktlich monatlich an seinen Bruder A überwiesen.

Angenommen im Notarvertrag steht aber, dass Bruder B auch direkt an die Bank überweisen kann; Bruder B muss lediglich seinen Bruder A darüber informieren.

Das hat Bruder B getan und Bruder A muss bei der Bank eine Umstellungen veranlassen damit dies geling, was Bruder A aber nicht tut.

Bruder B hat beim Anwalt ,u.a. von 2 Notaren und einem Online-Anwalt, Prüfen lassen ob er Rechtsanspruch auf die Einsicht der Unterlagen hat, Bruder B sein Anwalt (und alle anderen Rechtsvertreter) be-jate dies und schrieb den Bruder A dazu an u.a. auf die rausgabe der Kontodaten damit Bruder B absofort dorthin zahlen kann.

Angenommen Bruder A und Vater C (über 80jahre alt) verbünden sich und Antworten rein ,Erfunden, mit Schreiben vom Anwalt darauf wie Folgt:

Angenommene Anwort von Vater C-

Bruder B hätte Vater C mehrfach des Todes Bedroht, mehrfach tätlich Angegriffen.
Vater C Beruft sich auf §528BGB (Bruder B nimmt an- bald auch auf §530)

Außerdem hätte Vater C stillschweigend, nirgends schriftlich festgehalten , nie ausgesprochen- angenommen das Bruder B die Wohnung nur bekommt wenn er als Gegenleistung dazu im Restaurant Arbeitet (angenommen das hat Bruder B auch die letzten 20 Jahre, unentgeldlich nach seiner eigentlichen Arbeitsstelle, zur Hilfestellung getan lange vor dem gemeinsamen Bauprojekt)

Angenommen Bruder B hat aber vor 1 Jahr die Arbeitsstelle gewechselt,Arbeitet nun Schicht und hat keine Zeit mehr dafür (außerdem wegen diesen Diskrepanzen)

Angeommen Vater C sagt jetzt, Bruder B weigert sich im Restaurant zu Arbeiten und Vater C seie deshalb Verarmt (angenommen- Bruder A hat vorrangegangen ebenfalls die Übertragung bekommen- Wohnt noch immer dort, Bruder A hilft dem Vater C jetzt )

Angenommene Anwort Bruder A-

Bruder A seie nicht Verplichtet diese Einsicht gegenüber Bruder B über die Vertraglich festgehaltende Verwendung der Gelder zum gemeinsamen Bauprojekt zu gewähren.

Ihr seht diese AUSGEDACHTE- REIN ERFUNDENE GESCHICHTE, ist ziemlich perplex und bedarf Klärung.