Grunderbe für alle 18jährigen

Und deshalb sollte man überhaupt nicht erst daran denken, Einkommen aus Untätigkeit (wie Erbschaft oder Schenkungen) so wie Einkommen aus Tätigkeiten wie Arbeit zu besteuern…

Natürlich kann man daran denken - es ist nur nicht nützlich, sich von einer solchen Besteuerung von Erbschaften eine sichtbare Senkung der ESt-Sätze zu erwarten, mithin einen rechnerischen Zusammenhang zwischen den beiden Größen herzustellen.

Schöne Grüße

MM

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Und mit diesem Argument könntest Du gegen jegliche Veränderung in der Steuergesetzgebung vorgehen.

Und ein Schritt in die richtige Richtung wäre es, wenn Schenkungen und Erbschaften eben als das gesehen werden was sie sind: Einkünfte - die dann logischerweise auch mit Einkommenssteuer und Sozialabgaben belegt werden sollten.

Angesichts der mittelfristig versterbenden Babyboomergeneration würden signifikant höhere Steuereinnahmen zustandekommen, die durchaus für die Entlastung der Mittel- und Unterschicht eingesetzt werden könnten.

Jeden 18-jährigen einfach einen Betrag zu überweisen halte ich nicht für sinnvoll, man könnte aber z. B. Bildungsgutscheine für Aus- und Fortbildungen, verbilligte Darlehen für eine Existenzgründung oder auf andere Art jeden jungen Menschen in D einen besseren Karrierestart ermöglichen.

Nein, das ist keineswegs ein Argument für oder gegen irgendwas - es ist aber bei jeder Änderung (etwa der Verschiebung des Schwerpunkts der Besteuerung von ESt zu USt, den wir vermutlich beide erlebt haben, der Aussetzung der Vermögensteuer, der völligen Umkrempelung der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen, der Abschaffung der Zündwarensteuer, der Abschaffung des Branntweinmonopols usw.) darauf zu achten, wie solche Dinge sich quantitativ auswirken. Schlicht zu sagen „Lass doch die Gemeinden die Zweitwohnungssteuer erhöhen, dann kann man die Progression im ESt-Tarif in ihrem unteren Bereich viel sanfter gestalten“ hilft nicht gut weiter, es gilt der schöne alte Grundsatz

Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!
Was auch immer Du tust, gehe mit Bedacht vor und überlege Dir, was Du damit erreichen willst und worauf das hinauslaufen wird!

Schöne Grüße

MM

„Einkünfte“ ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht und hat damit weder etwas mit Erbschaften zu tun noch mit Sozialversicherungsbeiträgen. Selbst wenn man auf den irren Gedanken käme, Vermögenserwerb aus Erbschaften den Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts zuzurechnen, ergäben sich daraus immer noch keine Beitragspflichten für die verschiedenen sozialen Sicherungssysteme.

Dass Erbschaften vom Volumen her nicht einmal ansatzweise geeignet wären, die Steuersätze für „Einkommen“ zu senken, wurde Dir ja schon vorgerechnet.

Keiner diese Vorschläge ändert am primären Problem etwas, nämlich dass Kinder aus wohlhabenden Haushalten finanzielle Vorteile qua Herkunft haben, die zu strukturellen Nachteilen für viele andere führen, die man als Gesellschaft auszugleichen versuchen sollte, weil man nämlich ganz erhebliches Potential verschenkt, wenn man Leute Lagerhelfer, Fleischereifachverkäufer oder Hundefriseur werden lässt, die Zukunftsforscher, Seismologen oder Erfinder einer sensationell neuartigen Form der Energiespeicherung werden könnten. Damit will ich nicht sagen, dass Blumenhändler nicht gebraucht werden, aber Menschen sollten - wie gesagt - ihre Potentiale ausschöpfen können sollten, anstatt durch die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Eltern eingeschränkt zu werden.

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Wie kommst du auf diese Zahl?
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/07/PD23_281_736.html
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/steuern/deutschland.html

Und das sind nur die bekannten Erbschaften. Da ist nicht enthalten, was vor dem Finanzamt versteckt wird.

sind natürlich einfach nur Unsinn. Eine verfassungsgemäße Versteuerung auch größerer Erbschaften wäre aber durchaus wünschenswert, findest du nicht?
Btw., es wird auch dringend Zeit für eine Vermögenssteuer. Und für die Beteiligung auch größerer Einkommen am Sozialsystem.

Das Problem ist, dass es nicht gelingt, Betriebsvermögen und selbstgenutzte Eigenheime zu schonen und gleichzeitig freies Vermögen zu belasten. Bei allen Versuchen, das gesetzgeberisch so zu gestalten, hat man immer nur neue Umgehungstatbestände geschaffen, so dass jede Verschärfung quasi automatisch darauf hinausläuft, dass es nur die mittleren Vermögen erwischt oder die, die ihre Erbfolge nicht lange im Voraus geregelt haben.

Im übrigen lebt die Erbschaftsteuerdiskussion vor allem und ganz massiv von zwei Denkfehlern:

  1. Es ist mitnichten so, dass Reiche faule Kinder haben, die auf das Ableben ihrer Eltern warten und dann mit dem geerbten Geld eine Weltreise nach der anderen machen und sich die Zwischenzeit mit dem Erwerb und Schrotten von Sportwagen vertreiben.
  2. Geerbtes Vermögen ist nicht so nutzlos, dass es dringend umverteilt werden müsste. Vermögen ist in Anteilen an Unternehmen, Anleihen, Guthaben und Immobilien gebunden und steht damit anderen zur Verfügung: in Form Eigen- und Fremdkapital oder Wohnraum. Dass das Vermögen von Erblassern i.W. aus nutzlosem Plunder wie Schmuck, Autos oder Schuhen besteht, kommt praktisch nicht vor. Insofern stellt sich wie so oft die Frage, ob ausgerechnet der Staat der bessere Vermögensverwalter wäre.

Hinzu kommt, dass vermögende Menschen - anders als es die Bild der Frau und RTL berichten - sich nicht darauf beschränken, ihren Luxus offen zur Schau zu stellen, sondern der Gesellschaft durchaus etwas zurückgeben, d.h. Sportvereine, Museen und Theater am Laufen halten, wo der Staat das nicht kann und will, lokale Organisationen fördern usw.

Das Bild, das bestimmte Medien von Reichen und insbesondere Unternehmern seit Jahrzehnten vermitteln, entspricht insofern nicht der Realität und ist letztlich vor allem dazu geeignet, Neid und Abneigung zu schüren.

Nein, das ist, so wie es im Text steht, geerbtes und geschenktes Vermögen. Wenn man vom Gesamtbetrag den für geschenktes Vermögen genannten Betrag abzieht, erhält man den Betrag der Erbschaften.

Beiläufig: Verschleierte oder verschwiegene Erbschaften kann man egal zu welchem Tarif nicht besteuern, die müssen aus so einer Betrachtung draußen bleiben.

Schöne Grüße

MM

Du wirst lachen - die gibt es. Sie wird seit 1997 nicht mehr erhoben (ich habe noch einige Vermögensteuererklärungen gemacht), aber das Vermögensteuergesetz ist nicht aufgehoben worden.

Schöne Grüße

MM

Meinen Diskussionsbeitrag habe ich wörtlich der Tagespresse entnommen.
Kläre uns bitte auf, was daran falsch ist.
Mit Quellenangabe bitte.

@anon76087543 am 21.11.:
Meine Info habe ich wortwörtlich der Tagespresse entnommen.
Kläre uns bitte auf, was daran falsch ist.
Mit Quellenangabe bitte.

Jetzt nicht im Ernst, oder? :man_facepalming:
Ist schon 1. April?
Meinst Du diese?

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Und warum genau sollte Betriebsvermögen außen vor bleiben? Und wo ist das Problem, das selbstgenutzte Eigenheim abzüglich der Freibeträge zu besteuern?

Ich habe mal gerüchteweise davon gehört, dass man Aktien auch teilweise verkaufen kann, genauso wie Firmenanteile.

Genau DAS ist das Problem: man wollte immer nur Gesetze verbrechen, die für die Großspender nicht gelten.

Doch, genau das ist der Fall.

Welches denn sonst? Wenn vor dem Erbfall schon keine Steuern bezahlt werden, soll es beim Erbfall so bleiben oder wie?

Warum genau sollte das Vermögen der Superreichen gebunden sein, die drei vermieteten Wohnungen des kleineren Erblassers aber nicht? Wie ich schon schrieb: all das kann man auch teilweise verkaufen, um die Steuern zu zahlen.

Willst du mich veräppeln? Vor allem anderen produzieren die Superreichen erstmal Umweltbelastung oihne Ende, in der Größenordnung vom tausendfachen des Durchschnittsbürgers. Kommt das alles von den Spenden an Sportvereine? Dass der Staat die Museen nicht am Laufen halten kann liegt genau daran, dass die Superreichen nur minimal (wenn überhaupt) Steuern, gar keine Sozialbeiträge und auch sonst nichts zahlen müssen. Wäre es anders, hätte der Staat doch gar keine Probleme, für all das selber zu sorgen.

Mach dich nicht lächerlich. Aktuell verzichtet unser Finanzminister grade darauf, etwa 100Mrd. an hinterzogenen Steuern einzutreiben. Wir bräuchten keine Schattenhaushalte an der (völlig unsinnigen) Schuldenbremse vorbei, wenn diese ach so armen Reichen wenigstens ihrer aktuellen Pflicht nachkämen. Für das Bild der Reichen sorgen sie schon selber, da braucht man keine bestimmten Medien. Die Abneigung ist noch weit untertrieben!

:wave:

Und das bedeutet dann was genau? Dass wir damit zufrieden sein sollen, weil es sie ja immerhin gibt?

Ein Vergehen ist nur dann ein Vergehen, wenn es aufgefallen ist? Wollte da nicht ein aktueller Finanzminister heftig durchgreifen und hat sich dann doch lieber mit der Umorganisation seiner Behörde beschäftigt, weil er gemerkt hat, dass es da um seine Geldgeber geht?

Wo genau ist der Unterschied?

Genau: der existiert gar nicht.

Dass man nicht mit großem Trara eine neue Vermögensbesteuerung einführen kann. Sondern allenfalls die Aussetzung der alten aufheben. Mit sämtlichen Vor- und Nachteilen.

Nö.

Wenn Du mit soundsoviel erträumten Milliarden von Talern jonglierst, musst Du mit der gegebenen Bemessungsgrundlage rechnen, sonst lügst Du Dir gewaltig in die Tasche. Von könnte, wollte, würde entstehen dem Fiskus keine Einnahmen.

Glück auf!

MM

Glaubst Du, dass man Finanzpolitik bloß volltrunken machen kann?

Eben habe ich entdeckt, dass zwischen meinem linken Fuß und der Deckenlampe auch kein Unterschied existiert.