Grunderwerb als Privatmann über 1 ha

Wie sieht die rechtliche Grundlage beim Kauf als Privatmann von Land über 1ha aus?

Mein Makler sagte mir, dass ich als Privatperson keinen ha Land kaufen könnte, nur 9.999m², da ich für den Kauf eine landwirtschaftliche Genemigung bräuchte.
Ich hätte aber gerne 2ha und kenne auch Privatpersonen, die mehr als 1ha Land besitzen und keine Landwirtschaft haben.

Sind Privatpersonen vom Kauf über 1ha grundsätzlich ausgeschlossen, weil sie keine Landwirte sind?

Wie ist denn dieses Grundstück im Flächennutzungsplan ausgewiesen ?
als Bauland, Wiesen, Ackerland, Weideland, oder als was ?

Hallo,

Mein Makler sagte mir,

Frag bitte nochmal nach. So grundsätzlich gilt das nicht. Dein Makler mag Dir bitte die Rechtsgrundlage nennen.

Sind Privatpersonen vom Kauf über 1ha grundsätzlich
ausgeschlossen, weil sie keine Landwirte sind?

Es ist möglich. Aber es gibt - je nachdem, wie die Fläche ausgewiesen ist - jede Menge (gesetzliche) Beschränkungen, die Dir ein Bein stellen können. Möglicherweise kommen „regionale Feinheiten“ noch dazu …

Gruß
Jörg Zabel

Hallo!

Mein Makler sagte mir, dass ich als Privatperson keinen ha
Land kaufen könnte, nur 9.999m²…

Privatleute dürfen nicht nur handtuchgroße Bauplätze, sondern auch richtige Grundstücke kaufen. Es gibt keine Flächenbegrenzung. Sogar mitten in der Großstadt Hamburg gibt es nur mit einer Villa bebaute Privatgrundstücke, die deutlich größer als 1 ha sind. Von Gewerbeflächen gar nicht zu reden. In ländlichen Gegenden wären Flächenbegrenzungen völlig lebensfern. Bei uns in Mecklenburg sind viele Privatgrundstücke deutlich größer als 1 ha. Zu manchem Resthof - Landwirtschaft war da mal vor langer Zeit - gehören mehrere ha.

Es gibt aber vorgesehene Flächennutzungen. Landwirtschaftliche Flächen darf man nicht mit Wohnsiedlungen bebauen und für Wohnbebauung vorgesehene Flächen sind nicht zum Maisanbau oder für Fabriken gedacht.

Gruß
Wolfgang

Was ist das für eine Antwort? Was hat die mit dem Thema zu tun?

http://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/BJNR010910…
hier die gesetzliche Grundlage für die Aussage des Maklers.

vnA

Guten Abend!

Was ist das für eine Antwort? Was hat die mit dem Thema zu
tun?

Es ging um die Frage, ob ein privates Grundstück >1 ha sein darf. Meine Antwort: Es gibt keine Maximalfläche. Deutlich größere Grundstücke sind am Markt und können gekauft werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/grdstvg/BJNR010910…
hier die gesetzliche Grundlage für die Aussage des Maklers.

Wo steht da, daß ein nicht landwirtschaftlich genutztes Grundstück nur höchstens 1 ha groß sein darf?
Daß im Einzelfall Genehmigungen erforderlich sein können, hab ich nicht bestritten.

Gruß
Wolfgang

Die Frage war: "ha Land " und das ist im allgemeinen Sprachgebrauch nun mal kein Baugrundstück sondern Ackerland.

Dass für den Erwerb von Baugrundstücken für Wohngebäude oder Industrieansiedlungen größer 1 ha eine Genehmigung erforderlich sei, bzw. das die Grundstücke nicht größer sein dürften, habe ich nie behauptet.

vnA

Wäre es nicht die einfachste Lösung, das Amt des entsprechenden Kreises oder Gemeinde anrzufen und nachzufragen? Es könnte sein, dass es Planungen gibt, auch Richtung Flächennutzungsplan, Bebauungsplan etc, die eine solche Grösse verhindern. Wäre mir bisher nicht bekannt, habe ich anders erlebt. Wirklich sicher kann nur eine Auskunft sein der Stelle, die letztlich einen Verkauf durch ihr Vorkaufsrecht verhindern könnte, nämlich die Gemeinde/Kreis etc. Das hat keinen Einfluss auf den Kauf via Makler, aber ich finde, Informationen direkt von der Quelle immer noch am besten. Und am besten schriftlich. Also - ruf die Verwaltung an.