Hallo in die Runde:
Folgender Sachverhalt:
Ein Grundstück wurde an eine Investorengemeinschaft verkauft, der
Verkaufserlös wurde komplett in den noch bestehenden Schuldnerkredit
gezahlt, der Verkäufer hatte sonst kein Einkommen, war aber
verheiratet. Der Verkäufer ist nun verstorben. Auf dem Grundstück
soll nun ein Bodengutachten wegen möglicher Altlasten erstellt
werden.
Die Investorengemeinschaft will nun diese Kosten von der Ehefrau
erstattet bekommen.
Muss die Ehefrau für die Kosten aufkommen, wie ist die Rechtslage.
Vielen Dank im Voraus.
T.
Meiner Meinung nach haben die Käufer nur dann einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, wenn dies im Kaufvertrag so vereinbart war. Sonst hätten sie das Gutachten VOR dem Kauf verlangen müssen. Jetzt nachträglich halte ich das für aussichtslos.
Anders sähe es nur aus, wenn davon ausgegangen werden muss, dass dem Verkäufer eine Belastung des Bodens bekannt gewesen ist, er diese aber verschwiegen hat. Das könnte als arglistige Täuschung ausgelegt werden und würde weitere Ansprüche der Käufer nach sich ziehen.