Grunderwerb von der BVVG

hallo wenn man ein Grundstück im Zuge einer Ausschreibung der BVVG erwerben möchte, gibt es in der Ausschreibung den Hinweis:

Begründete Ansprüche Dritter nach dem Vermögensgesetz (VermG) oder
dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) sind für das Objekt nicht bekannt,
können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Gibt es die Möglichkeit, das es nach dem Erwerb Rechtsansprüche dritter geltend gemmacht werden, oder geht dieses Grundstück wirklich in den Besitz des Erwerbers über?

Gibt es die Möglichkeit, das es nach dem Erwerb
Rechtsansprüche dritter geltend gemmacht werden, oder geht
dieses Grundstück wirklich in den Besitz des Erwerbers über?

Mit Eintragung im Grundbuch ist der Erwerber Eigentümer.
Soweit mir bekannt ist sind die Anmeldefristen zur Geltendmachung von Ansprüchen nach den beiden Gesetzen längst vorüber. Es ist lediglich noch möglich, das über Ansprüche noch nicht entschieden wurde. In diesem Fall würde nach einem Erwerb die einzuholenden GVO-Genehmigung nicht erteilt werden und die Eigentumsumschreibung muss warten bis über den Anspruch entschieden wurde.

ml.

Super, das hört sich gut an:smile: vielen dank für die antwort.