hallo wenn man ein Grundstück im Zuge einer Ausschreibung der BVVG erwerben möchte, gibt es in der Ausschreibung den Hinweis:
Begründete Ansprüche Dritter nach dem Vermögensgesetz (VermG) oder
dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) sind für das Objekt nicht bekannt,
können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Gibt es die Möglichkeit, das es nach dem Erwerb Rechtsansprüche dritter geltend gemmacht werden, oder geht dieses Grundstück wirklich in den Besitz des Erwerbers über?