Grunderwerbssteuer

Hallo,

erstreckt sich die GESt nur auf die „reinen“ Grundstückskosten, also ohne Erschließungs- und Hauskosten? Wieso wird bei Banken für eine Immobilienfinanzierung mit 3,5% der Gesamtsumme gerechnet?

Danke und Gruß
ajlav

„Unter Grundstücken im Sinne des Grunderwerbsteuerrechts sind Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts zu verstehen. Demnach gehören zu den Bestandteilen eines Grundstücks neben dem Grund und Boden auch die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude. Die Grunderwerbsteuerpflicht bei bebauten Grundstücken umfasst daher auch die jeweiligen Gebäude.“

(aus www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworten/Grund…)

Gruß n.

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Nur dann, wenn du ein bebautes Grundstück kaufsst, werden die 3,5 % auf die Gesamtsumme gerechnet, bei „Neubau“ nur auf den Kaufpreis des Grundstücks.

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Nur dann, wenn du ein bebautes Grundstück kaufsst, werden die
3,5 % auf die Gesamtsumme gerechnet, bei „Neubau“ nur auf den
Kaufpreis des Grundstücks.

Das ist so nicht ganz richtig. Wenn man z.B. bei einem Bauunternehmen ein Grundstück kauft und dann auch gleich für dieses Grundstück einen Bauauftrag unterschreibt, muss man nicht nur die Steuer für das Grundstück, sondern auch für den Neubau zahlen.