Hallo,
vor gut 3 Jahren wurde hier am Ort landwirtschaftliche Fläche zu Bauland. Der Bauunternehmer A erhielt von der Stadt den Zuschlag für dieses Bauland mit über 20 Bauplätzen.
Wir kauften einen Bauplatz zur freien Verfügung, d.h. wir mußten nicht mit diesem Bauunternehmer A bauen. Der Preis für den Bauplatz wurde von unserer Bank noch an den verkaufenden Landwirt überwiesen.
Wir setzten uns mit einigen Baufirmen in Verbindung, ließen uns etliche Entwürfe und Kostenvoranschläge machen, aber am Ende war der Bauunternehmer A in jeder Beziehung der Günstigste, so dass wir am Ende unser Haus doch mit ihm gebaut haben.
Die Grunderwerbssteuer für das Baugrundstück wurde pünktlich an das Finanzamt überwiesen, aber wir erhielten später eine Mitteilung, dass der Bescheid nur ein „vorläufiger“ wäre. Nach ca. einem Jahr forderte das FA weitere Unterlagen an, auch die Kostenvoranschläge der anderen Baufirmen. Als wir nach 4 Monaten immer noch nichts gehört hatten, rief ich die Sachbearbeiterin beim FA an, um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Diese bestätigte mir, dass der vorläufige Bescheid als endgültig anerkannt wurde.
Jetzt, nach gut 2 1/2 Jahren, bekommen wir vom FA einen neuen Bescheid, dass wir noch einmal 4.800 € Grunderwerbssteuer zahlen müssen.
Ist das überhaupt korrekt?
MfG Ginny46