Hallo Experten!
Habe eine Frage zu folgendem angenommenen Fall bezüglich der Grunderwerbssteuer beim Hausverkauf:
Ehepaar verheiratet, besitzt gemeinsam eine Wohunung. Ehemann ist noch Alleinbesitzer eines älteren Hauses. Dieses ist vermietet und steht zum Verkauf. Vater und Mutter der Ehefrau überlegen dieses Haus zu als Kapitalanlage zu kaufen. Wird hier Grunderwerbssteuer fällig?
Unter bestimmten Umständen ist ja bei Verwandtschaftlichen Verhältnissen keine Grundsteuer zu entrichten!?
Danke für EUre Hilfe!
Hi !
Der Verkauf eines Hauses unterliegt grundsätzlich der Grunderwerbsteuer.
Aus § 3 GrdEStG (http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html) ergeben sich jedoch einige Befreiungen von dieser Steuerpflicht.
So können zum Beispiel nach Nr. 4 die Grundstücksverkäufe unter Ehegatten oder nach Nr. 6 Grundstücksverkäufe unter Verwandten in gerader Linie steuerfrei sein. Hierbei werden die Ehegatten den Verwandten gleichgestellt.
Wenn der Ehemann also das Grundstück an seine Schwieger-Eltern verkauft, wird er also seiner Frau gleichgestellt und veräußert daher in gerader Linie. Dies ist also ein Fall von Nr. 6 und es fallen keine Steuern an.
Zum Nachlesen hierzu auch Erlasse des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 3.10.1985 und vom 20.10.1989 - S 4505 - 18/84.
Da aber an Grundstücksverkäufen/-erwerben in den allermeisten Fällen die steuerliche Betrachtung (neben der Grunderwerbsteuer sind auch
- Einkommensteuer [Stichworte u.a.: „Spekulationsgewinne“, Entnahmen aus dem Betriebsvermögen, Tausch/tauschähnliche Geschäfte, existenzsichernde Wirtschaftseinheit, …]
- Erbschaftsteuer [teilentgeltlicher Erwerb] oder
- Umsatzsteuer [Option zu Umsatzsteuer] zu beachten)
nur eine Komponente darstellen sollte (daneben dann sicherlich noch z.B. erbrechtliche und finanzielle Fragen), sollten hier die Spezialisten (Steuerberater und Notar) mit eingebunden werden.
Durch vertragliche Gestalltungen lassen sich bereits im Vorwege Fehler vermeiden, die in Zukunft nur unnötig teuer werden können.
BARUL76
.