Hallo Leute,
gibt es eigentlich eine Ausnahme von der Grunderwerbssteuer? Ich habe gehört, das bei Verkauf einer Immobilie z.B. von Eltern an eigene Kinder keine Grunderwerbssteuer anfällt. Kann das sein?
Gruß
Lothar
Hallo Leute,
gibt es eigentlich eine Ausnahme von der Grunderwerbssteuer? Ich habe gehört, das bei Verkauf einer Immobilie z.B. von Eltern an eigene Kinder keine Grunderwerbssteuer anfällt. Kann das sein?
Gruß
Lothar
Hallo Lothar,
es gibt sie die Ausnahmen von der GrEst.
Dazu gehören z.B. Erwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes. Weiterhin der Erwerb durch den Ehegatten oder Verwandte in gerader Linie…
Alle aufzuzählen ist mir aber zu viel.
Du findest sie im § 3 des GrEStG.
MfG
Undine