Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, kann man die komplette oder anteilige Grunderwerbsteuer auch als Privatkäufer absetzen, wenn Teile der Immobilie für eine berufliche Tätigkeit als Selbstständiger oder Freiberufler genutzt werden (Betriebsausgaben).
Kann ein Lehrer auch die Grunderwerbssteuer anteilig absetzen, weil er ein Arbeitszimmer in der Immobilie hat?
(Ein Arbeitszimmer ist ja bei Lehrern steuerlich anerkannt…)
Gruß
Jooge