Hallo,
ein interessanter Sachverhalt für „Steuerfreunde“ hat sich ergeben:
Es wurde ein Grundstück einer GbR der Firmen A und B gekauft. Nun geht es an die Ausschreibungen der einzelnen Gewerke über einen Architekten. Bei der Ausschreibung des Gewerkes „Rohbau“ wird nun auch die Firma A aus der GbR des Grundstücksverkaufs beteiligt.
Was passiert nun wenn Firma auch aus Qualitäts- und Kostengründen den Zuschlag für die Errichtung des Gewerkes „Rohbau“ erhält ?
Wird die Grunderwerbssteuer nur auf den Kaufpreis des Grundstückes fällig, oder bei Zuschlag an Firma A auf den Gesamtpreis Grundstück+Gewerk „Rohbau“ ?
Einheitliches Vertragswerk
Hallo,
die beschriebene Konstellation könnte als „einheitliches Vertragswerk“ angesehen werden, da zwischen dem Kauf des Grundstücks und der Errichtung der Immobilie ein objektiv sachlicher Zusammenhang hergestellt werden kann. Wenn das zu bejahen wäre, dann fiele auf den Gesamtpreis (Grund und Boden + Rohbau) Grunderwerbsteuer an.
Zu dieser Thematik gibt jede Menge Rechtsprechung. Ohne Detailkenntnisse zum genauen Sachverhalt, vor allem in Bezug auf die Ausgestaltung der Verträge, Zeitabstände usw. kann man keine verlässliche Aussage treffen, ob tatsächlich ein einheitliches Vertragswerk vorliegt.
Um Gewissheit zu haben: Fachleute (Steuerberater, Rechstanwalt) einschalten.
Gruß
Ranschke
Das hatte ich mir beinahe so gedacht !
Das Problem ist, dass selbst Finanzämter hier keine schlüssige Antwort geben können, und so bleibt ein gewisses Risiko für den Bauherren.
Der Bauherr geht von einer völlig getrennten Beurteilung der Sache aus. Der Kaufvertrag für das Grundstück ist bereits März gestartet (Entwurf des Kaufvertrages) und wurde letztendlich Ende April beim Notar vollzogen. Erst im Anschluß wurde durch den Architekten die Ausschreibung versendet.
Könnten gesammelte Ausschreibungunterlagen einem Nachweis dienen, dass es sich bei der Ausschreibung um eine regelgerechte Ausschreibung unter Beteiligung mehrerer Firmen gab, und wenn Firma A (auch Verkäufer des Grundstückes) nunmehr den Zuschlag erhalten sollte, dieses allein aus Kostengründen (günstigstes Angebot) geschehen ist ?
Rechtsrat bei RAs oder Steuerberater erhält man zu solchen Themen vermutlich nicht kostenfrei, oder ?