Ich habe vor mir ein neues Grundstück zu kaufen aber nicht da wo wir derzeitig wohnen. Bei meinem jetzigen Grundstück bezahle ich meine jährlichen Grundstücks
steuern immer im Quartal weil ich nicht einsehe das ich alles auf einmal zahlen soll. Es entstehen dadurch auch keine Mehrkosten. Kann man denn die Grunderwerbssteuer auch in Teilen bezahlen und muss man im Jahr der Grund- erwerbsteuer auch Grundstücksteuer zahlen?
Hallo Bürger, entschuldige die Verspätung.
Ob die Finanzbehörde auf eine Ratenzahlungsvereinbarung eingeht, weiß ich nicht. Wenn Du in Raten überweist, müssen die das hinnehmen. Beachte aber, der Eigentümereintrag im Grundbuch erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Grunderwerbssteuer.
Ab Kaufdatum (Unterschrift beim Notar) ist die nächste fällige Grundsteuer vom neuen Eigentümer zu zahlen, auch wenn es im Jahr der Grunerwerbssteuerfälligkeit ist.
MfG JH
Ich bitte um Verständnis darum, dass ich außerhalb bestehender Mandatsverhältnisse derzeit keine Anfragen beantworten kann.
MfG A. Gesierich, StB
Ich habe vor mir ein neues Grundstück zu kaufen aber nicht da
wo wir derzeitig wohnen.