Grunderwerbssteuer auf hälftiges Haus

Mann und Frau (nicht verheiratet) haben ein gemeinsames Kind, bauen ein Haus und werden je zur Hälfte ins Grundbuch eingetragen. Der Kredit läuft auf den besser Verdienenden, in diesem Fall die Frau. Der Mann ist als Gesamtschuldner eingetragen.
Nun angenommen, dass Paar trennt sich. Der Mann zöge aus, die Frau bliebe mit dem Kind im Haus wohnen und bediene weiterhin die Kosten des Hauses. Die Schulden überragen den Hauswert weit. Wenn nun die zweite Haushälfte an die Frau übertragen werden sollte, muss sie dann 3,5% Grunderwerbssteuer bezahlen? 3,5% wovon? Von den Schulden oder dem tatsächlichen Wert oder der Differenz aus beidem?
Oder könnte sie die Grunderwerbssteuer gar umgehen, wenn die Haushälfte vorübergehend auf den minderjährigen Sohn übertragen wird? Oder gäbe es eine andere Möglichkeit? Alles rein hypothetisch, natürlich.

Grunderwerbsteuer fällt an. Wenn die Frau die Hälfte übernimmt wird sie im Gegenzug die anteiligen Schulden übernehmen, das ist die Gegenleistung, wofür Grunderwerbsteuer anfällt.

Bei einer Übertragung auf den Sohn fällt keine Grunderwerbsteuer an, allerdings wäre die Frage wie die Übertragung auf die Mutter stattfinden soll. Das wird nicht so einfach gehen, dafür benötigt man wahrscheinlich einen Ergänzungspfleger vom Gericht.

Die weitere Frage ist ob das Kind das Haus mit Schulden bekommen kann. Wenn nicht wird ja nur die Immoblie vom Papa aufs Kind vom Kind auf die Mama geschoben. Die Mama übernimmt dan die Schulden und führt dann damit eine Schenkung an den Papa aus. Dann sind wir beim Thema Schenkungsteuer.

Soviel dazu.

Gruß

Jörg