Grunderwerbssteuer-befreiung

Xy hat vor ca.30 Jahren angeblich keine Grunderwerbssteuer gezahlt. Als Besitzer eines Flüchtlingsausweises „A“ wurde er davon befreit, sagt er.
Fragen:
Gab es so etwas, gibt es das immer noch, kann jemand eventuell bereits gezahlte Grunderwerbssteuer zurück verlangen, weil er auch einen Fl.Ausweis „A“ hat ???.

Gruss Erhard.

Hallo, das gab es m.W., zumindest bis Ende der 60er Jahre; ob auch
noch 1980 ist nicht bekannt. Gruß