Xy hat vor ca.30 Jahren angeblich keine Grunderwerbssteuer gezahlt. Als Besitzer eines Flüchtlingsausweises „A“ wurde er davon befreit, sagt er.
Fragen:
Gab es so etwas, gibt es das immer noch, kann jemand eventuell bereits gezahlte Grunderwerbssteuer zurück verlangen, weil er auch einen Fl.Ausweis „A“ hat ???.
Gruss Erhard.