Hallo, habe eine kurze Frage. Wenn eine Immobilie rückabgewickelt (Aufhebungsvertrag) wird, sprich der Ausgangszustand wieder hergestellt wird, wird dann das Finanzamt die Grunderwerbssteuer dem Käufer stornieren bzw. rücküberweisen? Letztendlich kam ein Übertrag der Immobilie ja nicht zu stande…
Kennen Sie hier die Rechtslage?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Maurer
Hallo Andreas,
es muss ein Antrag auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbssteuer bzw. auf Aufhebung des Grunderwerbssteuerbescheides gestellt werden. Dieser Antrag muss innerhalb von 2 Jahren ab dem Kauf/ Auflassungserklärung (= Entstehungszeitpunkt der Grunderwerbssteuer) eingereicht werden. Das Finanzamt setzt dann die Steuer nicht fest bzw. hebt den Bescheid auf und macht damit die Steuerfestsetzung rückgängig. Die schon gezahlte Steuer wird dann zurücküberwiesen.
Sicherheitshalber würde ich mit dem Antrag auf Aufhebung auch einen Antrag auf Stundung der Grunderwerbssteuer stellen, falls diese noch nicht gezahlt worden ist, damit bis zur Aufhebung des Steuerbescheides keine Verzugszinsen entstehen.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte. Liebe Grüße, Anja
Schon die überschrift sagt, das dies ein Fall ist, den man weder fernmail/telefonisch noch sonstwie ohne ausführliche Beratung klären kann.
Bei Rückabwicklung ist die Frage der Erstattung der Grunderwerbsteuer berechtigt. Am besten wäre natürlich gewesen, gleichzeitig mit der Entwicklung des Rückabwicklungsvertrages mit dem Notar auch einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um die Möglichkeiten und Vertragsgestaltungen zu erfahren. Ich rate dazu dringend auch noch jetzt. Einen Beratungstermin mit umfänglichen Informationen und evtl. die Auftragserteilung für nur diesen einen Sachverhalt.
Möglicherweise ist die (steuer)rechtliche Situation einen Rückerstattungsmöglichkeit wirklich gegeben, das kann man aber mit so wenigen Informationen gar nicht enscheiden. Versuch auch bitte nich, den Fall jetzt genauer zu schildern - so eine Entscheidung kann man nicht auf eine Mail hin fällen wie ausführlich die auch sein mag - investier 150-250 Euro für einen (spezialisierten auf Immobilien) Steuerberater und entscheide dann, ob er dich in dieser Sache vertreten soll (Kostenvoranschlag hierzu machen lassen, evtl. ist hier auch eine Pauschalvereinbahrung möglich)
Ich drück die Daumen!
Gruß,
MissCdW