Grunderwerbssteuer bei Schenkung

Guten Tag,

da ich im Internet widersprüchliche Angaben zu diesem Thema gefunden habe, würde
ich gerne hier noch einmal nachhaken:

Ist die Schenkung einer Immobilie von der Grunderwerbsteuer befreit?

Mal heißt es ja, mal heißt es nein.
Wenn z.B. eine Tante einem Neffen ein Haus mittels Schenkung überschreibt, wird
dann Grunderwerbsteuer fällig? Wenn ja, wie errechnet sich diese? Aus dem
Verkehrswert der Immobilie? Oder aus dem Grundstückswert? Wer bestimmt den Wert?

Über kurzfristige Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen!

Vielen Dank und herzliche Grüße

Hallo,

Ist die Schenkung einer Immobilie von der Grunderwerbsteuer
befreit?

die Oberfinanzdirektion Hannover sollte es wissen:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C3201972_N968…

Und dann noch der zugrundeliegende Gesetzestext:
http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html

Gruß,
Christian

Vielen Dank für den Link. Zu folgendem Punkt wird mir jedoch nicht ganz klar, ob
sich das „zwischen Personen, die in gerader Linie verwandt sind“ auf alle
genannten Ausnahmen bezieht. Also ob Erbschaft, Schenkung etc. auch nur dann
ausgenommen sind?

_Frage: Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung?

Es gibt nur wenige Ausnahmen (u.a. Erbschaft, Schenkung, Erwerbsvorgänge zwischen
Ehegatten; Erwerbsvorgänge zwischen Personen, die in gerader Linie verwandt
sind)._

Hi,

_Frage: Gibt es Ausnahmen von der Besteuerung?

Es gibt nur wenige Ausnahmen (u.a. Erbschaft, Schenkung,
Erwerbsvorgänge zwischen
Ehegatten; Erwerbsvorgänge zwischen Personen, die in gerader
Linie verwandt
sind)._

hier hilft die Zeichensetzung und wenn nicht, der zweite Link:
„Von der Besteuerung sind ausgenommen:
(…)
der Grunderwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. (…)“

Gruß,
Christian

Und wieder etwas gelernt!

Vielen Dank!