Hallo,
m.W. nach sollte bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft keine Grunderwerbssteuer bei Grundstücken anfallen. Was sind denn die Bedingungen?
Geht das auch wenn man nur einen Teil der Erbmasse aufteilen möchte und den Rest irgendwann später?
Muss man irgendwie die Aufteilung begründen? (Werte, Anteile etc.?)
Was wäre denn, wenn zwecks Aufteilung ggf. auch Zahlungen zum Ausgleich von Werten fliessen würden?
Oder sind gegenseitige Schenkungen (Mutter50%, 2 Kinder je 25%) das bessere Mittel?
Denke Grunderwerbssteuer hier zu verlangen wäre ungerecht, da wenn man Alleinerbe ist keine Aufteilung benötigt und dann fällt m.W. nach
auch keine Grunderwerbssteuer an.
Danke für Euer Feedback.
Tom