Hallo,
folgende Frage:
mein Bruder und ich sind als Erbengemeinschaft (je 50%) Eigentümer eines Grundstücks auf dem ein altes Haus steht. Wir wollen das Grundstück nun an einen Bauträger verkaufen, der darauf 5 Wohnungen errichtet, von denen mein Bruder und ich jeweils eine Eigentumswohnung zurückkaufen werden. Die anderen Wohnungen werden durch den Bauträger verkauft. Laut Grunderwerbsteuergesetz ist der Kauf steuerfrei, wenn innerhalb von 2 Jahren nach dem Verkauf eine Wohnung auf den Kaufer im Grundbuch eingetragen wird. Jetzt hat das Finanzamt uns mitgeteilt, dass der Kauf voll steuerpflichtig ist, da es sich beim Verkauf um eine Erbengemeinschaft und beim Kauf um Einzelpersonen handelt. Wäre ich (oder mein Bruder) Alleineigentümer des Grundstücks gewesen, wäre der Vorgang steuerfrei.
Das kann ich nicht verstehen, ich war vorher - wie mein Bruder - Eigentümer des halben Grundstücks und kaufe nun eine Wohnung von fünf zurück. Das ist doch eine Benachteiligung von Erbengemeinschaften gegenüber Einzelerben.
Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht?
Sorry, damit habe ich überhaupt keine Erfahrungen. Scheint mir aber ein typischer „Behördenfall“ zu sein, wo der Text des Gesetzes alle Einwände beiseite wischt. Dass es da womöglich eine Ungleichbehandlung von Erbengemeinschaften mit Einzelpersonen gibt, mag zwar vom logischen her zu kritisieren sein, ohne dass das den Gesetzgeber aber stört. Ansonsten: Anwalt fragen.
Hallo Othello,
wende dich direkt an das Finanzamt, und frage wie steuertechnisch die Abwicklung genau zu erfolgen hat, damit keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Finanzamt ist auf jeden Fall auskunftspflichtig. Können aber dafür auch was verlangen!
Alles ganz genau schriftlich geben lassen, was wie im Vertrag stehen muss und den Vertragsentwurf nochmals vor Unterschrift dem Finanzamt nochmals zur Durchsicht und zu genauer Prüfung vorlegen, also absegnen lassen.
Es können z.B. auch jeweils Du und Dein Bruder eure Anteile, jeder für sich an den Bauträger abtreten oder tauschen und als Gegenleistung wird auch je eine ganz bestimmte Wohnung bis zum Datum x alles verbindlich und vollständig fertig gestellt und bezugsfertig überlassen wird.
Entweder jeder von Euch kriegt dann z.B. noch was in Geld/Bar bis Datum xy raus oder muss ggf. eventuell noch was zuzahlen falls die Wohnung ( Wichtig: Inklusive aller Sonderwünsche) einen höheren Wert als der theoretische jeweils 1/2 Grundstückserlös darstellen würde.
Ansonsten wende Dich an einen Notar möglicht mit angehängtem Steuerbüro/Wirtschaftprüfer/Steuerfachanwalt etc. (erfährst Du ggf. beim Amtsgericht) der den Vertragsentwurf erstellt und mit den Finanzamt vorher komplett klärt und bestätigen lässt, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt. (Die Kaufvertragskosten zahlt sowieso der Käufer - sollte im Kaufvertrag auch drinstehen)
Alles Andere wird nicht brauchbar funktionieren und Du und dein Bruder müssen sonst noch draufzahlen, prozessieren usw.
Wichtig, nehme in den Vertrag eine Fertigstellungsgarantie der Wohnung/des Gebäudes verbürgt durch eine Bank für den Bauträger auf, sonst habt Ihr womöglich, eine Ruine auf eurem Grundstück irgendwann stehen und müsst auch noch zahlen und habt viel Ärger falls der Bauträger in die Pleite geht. Alle Versprechen auch die bei der Vertragsbeurkundung sind Schall und Rauch - nur was im Vertrag steht und wirklich abgesichert ist gilt hinterher.
Ich mein das wörtlich - da ich schon bei solchen Geschäften zu viele Pferde kotzen sehen hab!
Kannst mir den Vertragsentwurf auch ggf. dann per Mail senden an [email protected]
A KLOIS Schwabagrüßle
Roland
P.S. Hat der Bauträger genug eigene Kohle, um das Gebäude fertig zustellen, falls er auch für die weiteren 3 Wohnungemn keine Käufer findet.
Verbindliche Bankbestätigung vorlegen lassen und in den Kaufvetrag aufnehmen. Ohne diese Bestätigung Finger weg!!!