Grunderwerbssteuer bei Zwangsversteigerung u. eingetragener GS

Hallo Ihr lieben Helfenden :),

ich habe folgendes Problem: es existiert für mich eine eingetragene Grundschuld auf einer Immobilie als Sicherheit, aus dieser eingetragenen Grundschuld heraus habe ich die Zwangsversteigerung dieser Immobilie betrieben, die dann mit Mindestgebot (unter der eingetragenen Grundschuld) ersteigert habe. Nun möchte das Finanzamt natürlich die Grunderwerbssteuer und errechnet dabei einen horrenden Betrag, weil es das Mindestgebot und die Grundschuld zusammen rechnet. Ich gehe davon aus, dass diese Berechnung falsch ist, denn entweder zählt zur Berechnung das Mindestgebot ODER die Grundschuld, denn die Grundschuld ist ja meine eigene. Wie seht Ihr das? Vielleicht weiß ja jemand etwas über die Rechtslage, oder hatte schon einmal einen ähnlichen Fall. Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

LG

Hallo!

Das Gesetz will das so - § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG.
Die auf dem Grundstück lastende Grundschuld beeinflusst die Höhe des Meistgebots und ist somit miteinzubeziehen. Nur Rechte, die danach erlöschen, sind ausgenommen.

Schöne Grüße!

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wenn man dieser Ansicht ist, sollte man das zulässige Rechtsmittel einlegen.

DAS ist dem Finanzamt egal.

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